Konferenz Ernährungswirtschaft
EU-Lebensmittelsicherheit: Hohe Standards und Transparenz von Informationen
Am 31. Januar 2018 organisierte die Organisation Public Policy Exchange eine hochrangige Konferenz in Brüssel mit dem Titel „Lebensmittelsicherheit in der EU: Hohe Standards beibehalten und Transparenz der Informationen sicherstellen.“ Sprecher waren u.a. Vertreter der EU-Kommission, der europäischen Verbraucher, der Ernährungswirtschaft, von nationalen Behörden und aus der Wissenschaft.
Evaluierung des europäischen Rechtsrahmens zur Lebensmittelsicherheit
Im ersten Teil der Veranstaltung wurde der bestehende Rechtsrahmen des EU-Lebensmittelrechts untersucht und die Aussichten der künftigen EU-Lebensmittelpolitik besprochen. Dabei ging es auch um die Verbraucherinformationen zur Kennzeichnung von Lebensmitteln. Generell sei das bestehende Lebensmittelrecht zur Erreichung seiner Ziele geeignet. Einige Mängel zeigten sich aber in Bezug auf Transparenz und Nachhaltigkeit des Risikobewertungsmodells der EU für die Lebensmittelkette: Zum einen würden die Mitgliedsstaaten das EU-Lebensmittelrecht nicht gleichermaßen umgesetzt haben. Zum anderen würde die Transparenz der Risikoanalyse bei der Öffentlichkeit immer noch ein bedeutendes Thema wie z.B. im Falle von Glyphosat und die Kommunikation über Lebensmittelrisiken nicht immer effektiv sein. Wichtig sei deshalb eine langfristige und nachhaltige Lebensmittelbewertung. Aus diesem Grund führe die Kommission aktuell eine öffentliche Konsultation zur "Transparenz und Nachhaltigkeit des Risikobewertungsmodells der EU für die Lebensmittelkette". Die Konsultation läuft bis zum 20. März 2018. Auf Basis der eingehenden Rückmeldungen wird die Kommission voraussichtlich im Mai 2018 einen entsprechenden Gesetzesvorschlag vorlegen. Mithilfe der aktuellen Konsultation sollen Möglichkeiten eruiert werden, wie innerhalb des bestehenden Rechtsrahmens Transparenz und Unabhängigkeit von Studien im Hinblick auf die Risikobewertung verbessert werden können, ohne die Vertraulichkeit von Geschäftsgeheimnissen oder sonstigen vertraulichen Informationen zu gefährden.
Ferner ging es um die Lebensmittelprodukte von zweierlei Qualität: Dabei geht es darum, dass ein Unternehmen gegen EU-Vorschriften verstößt, wenn es in verschiedenen Ländern Produkte von zweierlei Qualität verkauft. Es sei irreführend und gegenüber den Verbrauchern unfair zwei verschiedene Produkte in derselben Markenverpackung anzubieten, so die Kommission. Aus diesem Grund sieht der EU-Aktionsplan der Kommission hierzu vor:
- Die Bereitstellung von Orientierungshilfen für die Mitgliedstaaten durch die Kommission, um besser gegen unlautere Praktiken vorgehen zu können
- Die Erarbeitung einer Methodik für bessere Vergleichsprüfungen bei Lebensmitteln
- Einen intensiven Austausch mit den relevanten Stakeholdern in einer Expertengruppe
- Finanzielle Unterstützung durch die Kommission.
Stärkung der EU-Aktivitäten gegen Lebensmittelbetrug
Im zweiten Teil der Konferenz ging es um die Aktivitäten der EU gegen Lebensmittelbetrug. Da Betrug keinen Halt vor nationalen Grenzen mache, sei die EU-weite Zusammenarbeit bei Lebensmittelbetrug von höchster Wichtigkeit. Das öffentliche Vertrauen in Sicherheitsstandards bei Lebensmitteln könne durch Betrug nachhaltig erschüttert werden. Der „Fipronil-Skandal“ im Sommer 2017 habe die EU-Kommission und die Mitgliedstaaten dazu veranlasst schnell eine Einigung über notwendige neue und konkrete Maßnahmen zu erzielen. Damit sollen EU-Aktivitäten gegen Lebensmittelbetrug gestärkt werden. Die Kommunikation über Risiken, eine schnelle und gemeinsame Risikoanalyse und eine koordinierte Risikobewertungsmethode auf EU-Ebene sind das Ziel. Die neue Kontrollverordnung, die die aktuellen Regeln ersetzen wird, wird ab Dezember 2019 anwendbar sein.
Aktuelle und künftige Herausforderungen der Lebensmittelvorschriften
Unter den aktuellen Herausforderungen der EU-Lebensmittelvorschriften ging es im dritten Teil der Konferenz auch um die Kennzeichnung von alkoholischen Getränken. Generell haben die Verbraucher in der EU zwar ein Recht vollständig darüber informiert zu sein, was sie essen und trinken. Allerdings gibt es bisher keine verpflichtenden EU-Vorschriften, die die Kennzeichnung von alkoholischen Getränken festschreiben. Für das Nichtkennzeichnen der Inhaltsstoffe und Nährstoffgehalte gibt es jedoch keine objektive Begründung. Daher hat die EU-Kommission den Alkohol-Sektor im März 2017 dazu aufgefordert, sich innerhalb eines Jahres selbst zu regulieren. Die Selbstregulierung ist der Kommission bis März 2018 zu übermitteln, die den Vorschlag dann bewerten wird. Sollte der Vorschlag aus Sicht der EU-Kommission ungenügend sein, wird sie mit Arbeiten an einer entsprechenden EU-Regelung für die Kennzeichnung von alkoholischen Getränken beginnen.