AGVO und Häfen
EU-Beihilferecht - Einsatz für die norddeutschen Häfen
In der EU-Verordnung zur Vereinbarkeit von Beihilfen mit dem Binnenmarkt (der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung – kurz AGVO) werden bestimmte Gruppen von Beihilfen festgelegt, die generell mit dem Binnenmarkt vereinbar sind und daher von der Pflicht zur Anmeldung bei der EU-Kommission freigestellt sind.
Seit einiger Zeit plant die EU-Kommission die Verordnung auch auf Häfen und Flughäfen auszuweiten, insbesondere die Einbeziehung von Hafen- und Flughafeninfrastruktur, und hat hierzu in 2016 zwei Entwürfe vorgelegt, zu denen sie jeweils öffentliche Konsultationen durchgeführt hat. Betroffene Interessenvertreter konnten die Texte kommentieren und auf ihre Bedenken hinweisen.
Die IHK Nord hat sich mit Stellungnahmen, Briefen sowie Gesprächen mit EU-Kommissaren dafür eingesetzt, dass die Belange der norddeutschen Häfen hierbei berücksichtigt werden und bei den verantwortlichen Akteuren der EU auf die Bedenken der norddeutschen Wirtschaft hingewiesen. Auf Initiative der IHK Nord konnten hierfür die gemeinsamen Kräfte der Kammervertreter in Brüssel mobilisiert werden, was in einer Stellungnahme im Sinne der norddeutschen Wirtschaft von Eurochambres, dem europäischen Kammerdachverband resultierte - siehe nebenstehende Dokumente.
So hat die IHK Nord zum Beispiel darauf hingewiesen, dass anders als ursprünglich vorgesehen, die Baggerung als ein Gesamtkomplex zu verstehen sei und nicht zwischen Ausbaggern auf der einen Seite und der Unterhaltsbaggerung auf der anderen Seite unterschieden werde. Unterhaltsbaggerungen zur Schiffbarkeit von Fahrrinnen sind hauptsächlich von natürlichen Faktoren abhängig und können von Hafenbetreibern nicht beeinflusst werden. Zudem ist zwischen Baggerungen zur Sicherstellung der Schiffbarkeit von Hafenbecken innerhalb des Hafengebiets und der ebenfalls regelmäßig erforderlichen Modernisierung sonstiger Verkehrsinfrastrukturen im Hafen kein Unterschied zu erkennen.
Die IHK Nord begrüßt grundsätzlich das Beihilfeverbot für Suprastruktur, gibt aber zu bedenken, dass die Finanzierung der Suprastruktur abhängig vom Betreibermodell des Hafens ist. Gerade für kleinere Häfen in Deutschland stelle dies eine große Herausforderung dar.
Die EU-Komission diskutiert die Bedenken derzeit intern und plant den finalen Text der Verordnung im Mai/Juni 2017 zu veröffentlichen. Um Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern muss die EU-Kommissiondarauf achten, dass nicht etwa in Deutschland alle neuen Bestimmungen eingehalten werden, in anderen EU-Ländern aber großzügiger damit umgegangen wird. In diesem Kontext wird die IHK Nord zeitnah eine ‚Nordic talking‘-Veranstaltung am im EU-Parlament für die relevanten EU-Parlamentarier und weitere Interessengruppen durchführen. Schirmherr der Veranstaltung wird der norddeutsche Europaparlamentarier Knut Fleckenstein sein.
Pressemitteilung vom 17. Mai 2017
EU-KOMMISSION GENEHMIGT AGVO-ERWEITERUNG AUF HÄFEN
Die EU-Kommission hat heute den finalen Text zur Erweiterung der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) für EU-Beihilfen auf Häfen genehmigt. Nach dem heute veröffentlichten Text können die Mitgliedstaaten nun u.a. öffentliche Investitionen von bis zu 150 Mio. Euro in Seehäfen bzw. bis zu 50 Mio. Euro in Binnenhäfen mit voller Rechtssicherheit und ohne vorherige Kontrolle seitens der Kommission tätigen.
Auch die Kosten für die Ausbaggerung von Häfen und Zugangswasserstraßen können nun übernommen werden. Zwischen der Ausbaggerung und der Unterhaltsbaggerung wird nicht, wie ursprünglich geplant, unterschieden.
"Die norddeutsche Wirtschaft begrüßt die heute beschlossenen Änderungen, die die Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen im Binnenmarkt erleichtern werden. Investitionen in unsere norddeutschen Häfen sind nun schneller möglich, ohne erst ein langwieriges Notifizierungsverfahren bei der Kommission durchlaufen zu müssen. Wünschenswert wäre jedoch gewesen, dass die Kommission im selben Schritt auch gleich den Beihilfebegriff näher präzisiert hätte", so Dr. Wolfgang Blank, Vorsitzender der IHK Nord und Präsident der IHK Neubrandenburg für das östliche Mecklenburg-Vorpommern.
Der Text der Änderungsverordnung tritt 20 Tage nach Veröffentlichung im Europäischen Amtsblatt in Kraft.
Die EU-Kommission hat heute den finalen Text zur Erweiterung der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) für EU-Beihilfen auf Häfen genehmigt. Nach dem heute veröffentlichten Text können die Mitgliedstaaten nun u.a. öffentliche Investitionen von bis zu 150 Mio. Euro in Seehäfen bzw. bis zu 50 Mio. Euro in Binnenhäfen mit voller Rechtssicherheit und ohne vorherige Kontrolle seitens der Kommission tätigen.
Auch die Kosten für die Ausbaggerung von Häfen und Zugangswasserstraßen können nun übernommen werden. Zwischen der Ausbaggerung und der Unterhaltsbaggerung wird nicht, wie ursprünglich geplant, unterschieden.
"Die norddeutsche Wirtschaft begrüßt die heute beschlossenen Änderungen, die die Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen im Binnenmarkt erleichtern werden. Investitionen in unsere norddeutschen Häfen sind nun schneller möglich, ohne erst ein langwieriges Notifizierungsverfahren bei der Kommission durchlaufen zu müssen. Wünschenswert wäre jedoch gewesen, dass die Kommission im selben Schritt auch gleich den Beihilfebegriff näher präzisiert hätte", so Dr. Wolfgang Blank, Vorsitzender der IHK Nord und Präsident der IHK Neubrandenburg für das östliche Mecklenburg-Vorpommern.
Der Text der Änderungsverordnung tritt 20 Tage nach Veröffentlichung im Europäischen Amtsblatt in Kraft.