EU-Wasserrahmenrichtlinie
EU-Wasserrahmenrichtlinie hemmt norddeutsche Wirtschaft
- 12. März 2019: Stellungnahme der IHK Nord zur EU-Wasserrahmenrichtlinie
- 12. Dezember 2018: Kooperationsveranstaltung der IHK Nord mit dem DStGB zur Wasserrahmenrichtlinie
- 28. November 2018: Nordic Talking in Berlin
- 15. November 2018: IHK Nord diskutiert mit EU-Kommission und DStGB zur WRRL
- Weitere Veranstaltungen
- Expertise: EU-Wasserrahmenrichtlinie hemmt norddeutsche Wirtschaft
12. März 2019: Stellungnahme der IHK Nord zur EU-Wasserrahmenrichtlinie
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Pressemeldung und der Stellungnahme.
12. Dezember 2018: Kooperationsveranstaltung der IHK Nord mit dem DStGB zur Wasserrahmenrichtlinie
IHK Nord diskutiert in Hamburg über Herausforderungen und Perspektiven der Wasserrahmenrichtlinie für Wirtschaft und Kommunen
Am Mittwoch, den 12. Dezember 2018 fand in der Handelskammer Hamburg eine von der IHK Nord und dem Deutschen Städte- und Gemeindebund ausgerichtete Veranstaltung zum Thema
„Die Wasserrahmenrichtlinie als Kerninstrument der EU-Wasserpolitik - Herausforderungen und Perspektiven für Wirtschaft und Kommunen“
statt.
Im Merkur-Zimmer diskutierten Experten aus Politik und Wirtschaft über die Regelungsdichte und Komplexität der europäischen und nationalen Gesetzgebung und die daraus resultierenden Herausforderungen für Wirtschaft und Kommunen.
v.l.n.r. Prof. Dr. Holger Schwemer, Fachanwalt für Europa- und Wasserrecht, Kanzlei SCHWEMER TITZ & TÖTTER, Dr. Katrin Hinrichs-Petersen, Leiterin Konzernumweltschutz Aurubis, Rainer Jürgensen, Amtsdirektor des Amtes Geest und Marsch Südholstein, Vorsitzender des Europaausschusses des DStGB, Dr. Bernd Gawlik, DG Joint Research Centre, Sustainable Resources, Unit Water and Marine, EU-Kommission, Dr. Klaus Nutzenberger, Direktor Europabüro des Deutscher Städte- und Gemeindebundes, Dr. Karl Falkenberg, DG Umwelt der EU-Kommission (2009-2015) Sonderberater des EU-Kommissionspräsidenten Juncker (bis Juli 2017) Dozent am Europakolleg in Natolin, Parma und Fellow am St. Antony`s College in Oxford, Bernd Düsterdiek, Referatsleiter Deutscher Städte- und Gemeindebund, Dezernat Umwelt und Städtebau, Daniel Hosseus, Hauptgeschäftsführer ZDS, Dr. Renate Taugs, Leiterin des Amtes für Umweltschutz Behörde für Umwelt und Energie Hamburg
© Dominik Knappe / DStGB
Begrüßung durch Adrian Ulrich, Geschäftsführer und Leiter des Geschäftsbereichs Innovation und Umwelt der
Handelskammer Hamburg
© Dominik Knappe / DStGB
Rainer Jürgensen, Amtsdirektor des Amtes Geest und Marsch Südholstein, Vorsitzender des Europaausschusses des DStGB
© Dominik Knappe / DStGB
Dr. Karl Falkenberg, DG Umwelt der EU-Kommission (2009-2015) , Sonderberater des EU-Kommissionspräsidenten Juncker (bis Juli 2017), Dozent am Europakolleg in Natolin, Parma und Fellow am St. Antony`s College in Oxford
© Dominik Knappe / DStGB
Dr. Klaus Nutzenberger, Direktor Europabüro des Deutschen Städte- und Gemeindebundes
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Dr. Renate Taugs, Behörde für Umwelt und Energie FHH
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Videobotschaft von EU-Kommissar für Umwelt, Maritime Angelegenheiten und Fischerei Karmenu Vella
© Dominik Knappe / DStGB
Podiumsdiskussion zur Wasserrahmenrichtlinie
© Dominik Knappe / DStGB
Podiumsdiskussion zur Wasserrahmenrichtlinie
© Dominik Knappe / DStGB
Herr
Adrian Ulrich, Geschäftsführer und Leiter des Geschäftsbereichs Innovation und Umwelt der
Handelskammer Hamburg, eröffnete mit einer Vorstellung der IHK-Nord Expertise zu den wirtschaftlichen Folgen der Wasserrahmenrichtlinie in Norddeutschland. Konkrete Auswirkungen seien insbesondere erhöhte Kosten für Unternehmen bei der Umsetzung der Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie sowie die Verzögerung der für den Wirtschaftsstandort Norddeutschland zentralen Infrastrukturvorhaben.
Ein zusätzliches Grußwort gab es per Videobotschaft vom EU-Kommissar für Umwelt, Maritime Angelegenheiten und Fischerei
Karmenu Vella. Kommissar Vella begrüßte die Initiative der Industrie- und Handelskammern zur Beteiligung an der öffentlichen Konsultation zur Wasserrahmenrichtlinie.
Herr
Rainer Jürgensen,
Amtsdirektor des Amtes Geest und Marsch Südholstein, Vorsitzender des Europaausschusses des DStGB präsentierte anschließend nachhaltige Wasserpolitik aus kommunaler Sicht. Während
Dr. Renate Taugs, die
Leiterin des Amtes für Umweltschutz der Behörde für Umwelt und Energie Hamburg, die Wasserrahmenrichtlinie aus der Perspektive des Hamburger Senats beleuchtete.
Herr
Dr. Karl Falkenberg, Sonderberater für nachhaltige Entwicklung beim Europäischen Zentrum für politische Strategie (EPSC), ehemaliger Leiter der Generaldirektion Umwelt der EU-Kommission (2009-2015) und Sonderberater des EU-Kommissionspräsidenten Jean-Claude Juncker (bis Juli 2017), referierte anschließend über die Nachhaltigkeit der Europäischen Wasserpolitik und die Wasserrahmenrichtlinie als Kerninstrument ihrer Umsetzung.
Darauf aufbauend moderierte Herr
Prof. Dr. Holger Schwemer eine Podiumsdiskussion mit Frau
Dr. Taugs, Herrn
Daniel Hosseus (Hauptgeschäftsführer
Zentralverband der Seehäfen), Herrn
Dr. Bernd Gawlik von der EU-Kommission, Herrn
Bernd Düsterdiek, Referatsleiter Deutscher Städte- und Gemeindebund sowie
Dr. Karin Hinrichs-Petersen, Leiterin
Konzernumweltschutz Aurubis.
Zentrales Thema war insbesondere die mögliche Verlängerung der Richtlinie über das Jahr 2027 hinaus zur Erreichung des in der Richtlinie vorgeschriebenen „guten Zustandes“ der Gewässer.
28. November 2018: Nordic Talking in Berlin
Vorstellung der Expertise zur Wasserrrahmenrichtlinie
Am 28. November 2018 fand in der Deutschen Parlamentarischen Gesellschaft in Berlin ein IHK Nord-Mittagsgespräch „Nordic Talking“ für Bundestagsabgeordnete statt. Vorgestellt wurde eine im Auftrag der IHK Nord durch die Ramboll Management Consulting erstellte Expertise zu den wirtschaftlichen Auswirkungen der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) auf Norddeutschland. Ziel der Veranstaltung war ein Austausch darüber, wie eine gute Vereinbarkeit von ökologischen und ökonomischen Fragen bei der Planung und Umsetzung von wichtigen Infrastrukturmaßnahmen erreicht werden kann.
Die 20 Teilnehmer, u.a.
Enak Ferlemann, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, und
Norbert Brackmann, Koordinator der Bundesregierung für die maritime Wirtschaft, wurden von
Dr. Malte Heyne, IHK Nord, und der Schirmherrin der Veranstaltung,
Claudia Müller, MdB (Bündnis 90/Die Grünen) begrüßt.
Dr. Heyne stellte die Expertise gemeinsam mit
Prof. Dr. Holger Schwemer,
Fachanwalt für Europa- und Wasserrecht sowie Mitautor der Studie, vor. Dr. Heyne erläuterte, dass die norddeutsche Wirtschaft zum Ziel der WRRL stehe, europaweit für saubere Gewässer zu sorgen. Die Ergebnisse der Expertise zeigten jedoch, dass in Norddeutschland durch die aktuelle Anwendung der WRRL erhebliche Auswirkungen sowohl bei Genehmigungen von Gewässerausbauvorhaben auf Grundlage eines Planfeststellungsbeschlusses als auch bei Genehmigungen für weitere Benutzungen von Gewässern entstünden. Neben einem erheblichen zeitlichen Mehraufwand von bis zu zwei Jahren z.B. für Planfeststellungsverfahren bei Infrastrukturvorhaben werden in der Studie vor allem höhere Kosten von Genehmigungsverfahren, eine erhöhte Rechtsunsicherheit sowie ein sehr hoher Dokumentationsaufwand aufgeführt.
Professor Schwemer erläuterte die Revisionserfordernisse zur WRRL, basieren auf den Ergebnissen der Expertise (siehe unten sowie beigefügte Übersichten).
Die Teilnehmer diskutierten anschließen über die Probleme bei der aktuellen Umsetzung der WRRL. Vor allem bei der Länge der Planungsverfahren und sowie anschließender Gerichtsverfahren von teilweise mehreren Jahren waren sich die Teilnehmer einig, dass es hier einer Verbesserung der Planungs- und Gerichtsprozesse sowie einer besseren personellen Ausstattung der Planungsbehörden bedarf. Eine effizientere Gestaltung der Verfahren dürfe allerdings nicht die Rechte der Beteiligten einschränken.
Die Teilnehmer diskutierten anschließen über die Probleme bei der aktuellen Umsetzung der WRRL. Vor allem bei der Länge der Planungsverfahren und sowie anschließender Gerichtsverfahren von teilweise mehreren Jahren waren sich die Teilnehmer einig, dass es hier einer Verbesserung der Planungs- und Gerichtsprozesse sowie einer besseren personellen Ausstattung der Planungsbehörden bedarf. Eine effizientere Gestaltung der Verfahren dürfe allerdings nicht die Rechte der Beteiligten einschränken.
Enak Ferlemann, informierte über das kommende Gesetz zur Beschleunigung von Planungs-
und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich, das die Umsetzung von Infrastrukturprojekten verkürzen soll. Diese Grundsätze der Planungsbeschleunigung sollten, so einige Teilnehmer, auch auf das für Infrastrukturplanungen wichtige Wasserrecht übertragen werden. Es wurde darauf verwiesen, dass eine Verschlankung der Planungsprozesse nach niederländischem oder dänischem Vorbild u.a. durch die Verabschiedung von Planungsbeschlüssen per Bundesgesetz zur Umsetzung von wichtigen Infrastrukturmaßnahmen aus ihrer Sicht ebenfalls betrachtet werden sollte. Gleichwohl sollte die EU nicht aus der Pflicht entlassen werden, im Rahmen der Evaluation der WRRL auch die Vereinbarkeit von ökologischen Zielen und ökonomischen Anforderungen einzubeziehen und für eindeutige und anwendbare Regelungen zu sorgen. Hier sollte durch mögliche Kompensationsmaßnahmen ein Ausgleich zwischen Umweltinteressen und den Interessen der betroffenen Wirtschaft in Betracht gezogen werden.
und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich, das die Umsetzung von Infrastrukturprojekten verkürzen soll. Diese Grundsätze der Planungsbeschleunigung sollten, so einige Teilnehmer, auch auf das für Infrastrukturplanungen wichtige Wasserrecht übertragen werden. Es wurde darauf verwiesen, dass eine Verschlankung der Planungsprozesse nach niederländischem oder dänischem Vorbild u.a. durch die Verabschiedung von Planungsbeschlüssen per Bundesgesetz zur Umsetzung von wichtigen Infrastrukturmaßnahmen aus ihrer Sicht ebenfalls betrachtet werden sollte. Gleichwohl sollte die EU nicht aus der Pflicht entlassen werden, im Rahmen der Evaluation der WRRL auch die Vereinbarkeit von ökologischen Zielen und ökonomischen Anforderungen einzubeziehen und für eindeutige und anwendbare Regelungen zu sorgen. Hier sollte durch mögliche Kompensationsmaßnahmen ein Ausgleich zwischen Umweltinteressen und den Interessen der betroffenen Wirtschaft in Betracht gezogen werden.
Alle Teilnehmer waren sich einig, dass ein weiterer Austausch zu diesem wichtigen Thema notwendig sei.
Dr. Malte Heyne, IHK Nord, Prof. Dr. Holger Schwemer, Schwemer Titz & Tötter Rechtsanwälte, Claudia Müller, MdB, Enak Ferlemann, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur
© Christian Kiel
Begrüßung durch Dr. Malte Heyne, IHK Nord
© Christian Kiel
Begrüßung durch Schirmherrin Claudia Müller, MdB
© Christian Kiel
Norbert Brackmann, MdB
© Christian Kiel
© Christian Kiel
© Christian Kiel
© Christian Kiel
Sonja Steffen, MdB
© Christian Kiel
Holger Schwemer, Schwemer Titz & Tötter Rechtsanwälte
© Christian Kiel
Handlungsempfehlungen der Expertise zu den wirtschaftlichen Folgen der Wasserrahmenrichtlinie für Norddeutschland:
- Normenklarheit herstellen: Den norddeutschen Unternehmen entstehen erhebliche Unsicherheiten für ihre Investitionsvorhaben daraus, dass die in der WRRL verwendeten Rechtsbegriffe nicht hinreichend konkret gefasst sind. Insofern sollte der europäische Gesetzgeber die in der WRRL verwendeten Tatbestandsmerkmale präzisieren.
- Ausgleich zwischen Umweltbelangen und öffentlichen sowie wirtschaftlichen Interessen: Die WRRL setzt hohe umweltrechtliche Qualitätsstandards. Diese sollten beibehalten werden. Aber sie muss auch der Wirtschaft Raum lassen. Deshalb muss die WRRL um Ausnahmeregelungen und Abweichungen ergänzt werden. Vorrangig öffentliche, aber auch zwingend wirtschaftliche Interessen müssen in der WRRL als gegenläufige Interessen Berücksichtigung finden.
- Bestandsschutz sichern: Der Umweltschutz ist im Unionsrecht dynamisch ausgestaltet, so dass es kaum Schutz vor nachträglichen Änderungen gibt. Unternehmen benötigen – insbesondere für Investitionsentscheidungen – Planungssicherheit und damit eine Regelung des Bestandschutzes in der WRRL.
- Anerkennung von Ausgleichsmaßnahmen: Gegenwärtig besteht im Gewässerschutzrecht keine Möglichkeit, den hohen Schutzanforderungen durch Ausgleichsmaßnahmen, Ersatzmaßnahmen oder auch durch kompensatorische Zahlungen gerecht zu werden. Aus der Sicht von Industrie und Gewerbe wäre es erforderlich, diese Instrumentarien zur Abmilderung des strengen Umweltschutzes in die WRRL mit aufzunehmen.
- Wirksame Zuordnung von Schadstoffeintragungen und Sedimenteinwirkungen durch benachbarte Mitgliedsstaaten: Die europäischen Flussgebietseinheiten erstrecken sich über die Grenzen der Mitgliedsstaaten und machen an diesen nicht halt. Dadurch entstehen stromabwärts gelegenen Unternehmen in Teilen Entsorgungskosten für schadstoffbelastete Sedimente, deren Verunreinigung sie weder verursacht haben noch beeinflussen können.
15. November 2018: IHK Nord diskutiert mit EU-Kommission und DStGB zur WRRL
IHK Nord diskutiert in Bremen mit der EU-Kommission und dem Deutschen Städte- und Gemeindebund über technische Aspekte der Wasserrahmenrichtlinie
Am Donnerstag, den 15. November 2018 fand in der Handelskammer Bremen eine von der IHK Nord und dem Deutschen Städte- und Gemeindebund ausgerichtete Veranstaltung zum Thema
„Die aktuelle Überarbeitung der EU-Wasserrahmenrichtlinie – Technische Aspekte“ statt. Ziel der Veranstaltung war der Austausch der Vertreter auf europäischer und kommunaler Ebene über die aktuelle Überarbeitung der Wasserrahmenrichtlinie.
Die Teilnehmer wurden von Herrn
Andreas Köhler, stellvertretendem Leiter des Geschäftsbereichs Industrie, Innovation, Umwelt und Tourismus der
Handelskammer Bremen und Bremerhaven sowie von Herrn
Dr. Klaus Nutzenberger vom
Europabüro des Deutschen Städte- und Gemeindebundes in Brüssel begrüßt.
Herr
Jürgen Leindecker, Landesgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes Sachsen-Anhalt referierte zu der Frage, wie die kommunale Ebene die Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie erfüllt und zeigte Herausforderungen bei der praktischen Umsetzung europäischer Regelungen auf.
Jürgen Leindecker, Landesgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes Sachsen-Anhalt
© Florentine Stäuber, DStGB
Herr
Dr. Malte Heyne, Geschäftsführer der IHK Nord, stellte hierauf das von der IHK Nord in Auftrag gegebene Gutachten über die wirtschaftlichen Auswirkungen der Wasserrahmenrichtlinie auf Norddeutschland vor. Konkrete Auswirkungen seien insbesondere erhöhte Kosten für Unternehmen bei der Umsetzung der Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie sowie die Verzögerung der für den Wirtschaftsstandort Norddeutschland zentralen Infrastrukturvorhaben.
Dr. Klaus Nutzenberger, Europabüro des Deutschen Städte- und Gemeindebundes sowie Dr. Malte Heyne, IHK Nord
© Florentine Stäuber, DStGB
Im Anschluss präsentierte Herr
Dr. Bernd Gawlik der EU-Kommission (Forschungsinstitut Ispra, DG Joint Research Centre, Sustainable Resources, Unit Water and Marine) das vom Forschungsinstitut Ispra erarbeitete Konzept eines
Urban Water Scoreboards. Dieses soll als europäische Plattform zur Sammlung technischer Daten zur Gewässerqualität dienen.
Dr. Bernd Gawlik, EU-Kommission, DG Joint Research Centre, Sustainable Resources, Unit Water and Marine
© Florentine Stäuber, DStGB
Im Rahmen der Podiumsdiskussion wirkten neben Herrn
Dr. Gawlik Herr
Markus Honnigfort, (Bürgermeister der Stadt Haren und Geschäftsführer der Eurohafen Emsland GmbH), Herr
Daniel Hosseus (Hauptgeschäftsführer Zentralverband der Seehäfen) sowie Herr
Dr. Jörrens (Unternehmensbereichsleiter Wasserverband Eifel-Ruhr) mit. Zentrale Themen waren die unterschiedliche Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in den verschiedenen EU-Mitgliedstaaten sowie die anzuwendenden Messtechniken zur Beurteilung der chemischen Gewässerqualität.
vlnr Daniel Hosseus, Hauptgeschäftsführer Zentralverband der Seehäfen (ZDS), Markus Honnigfort, Bürgermeister der Stadt Haren, Geschäftsführer der Eurohafen Emsland GmbH sowie Vorstand Trink- und Abwasserverband Bourtanger Moor, Herr Gawlik (s.o.) und Dr. rer. Nat. Frank Jörrens, Unternehmensbereichsleiter Wasserverband Eifel-Ruhr
© Florentine Stäuber, DStGB
vlnr Lutz Könner, Geschäftsführer ZDS, Daniel Hosseus (s.o), Felix Jahn, Geschäftsführer Verkehr ,Häfen und Schifffahrt IHK Oldenburg, Dr. Thorsten Slink, Hauptgeschäftsführer der IHK für Ostfriesland und Papenburg
© Florentine Stäuber, DStGB
Weitere Veranstaltungen
Expertise: EU-Wasserrahmenrichtlinie hemmt norddeutsche Wirtschaft
Die IHK Nord veröffentlicht die bei der
Ramboll Management Consulting GmbH in Auftrag gegebene Expertise zu den wirtschaftlichen Folgen der EU-Wasserrahmenrichtlinie in Norddeutschland. Der Zusammenschluss von zwölf norddeutschen Industrie- und Handelskammern hat die Expertise in Auftrag gegeben, um den Anpassungsbedarf der Wasserrahmenrichtlinie aus norddeutscher Sicht zu ermitteln und sich im Rahmen einer effizienten Interessenvertretung in die aktuell laufende Konsultation zur Evaluation der Wasserrahmenrichtlinie einzubringen.
„Die Ergebnisse der Expertise haben eindeutig gezeigt, dass die derzeit gültige EU-Wasserrahmenrichtlinie die Dynamik der norddeutschen Wirtschaft hemmt und sich negativ auf den gesamten Wirtschaftsstandort Norddeutschland auswirkt“, erklärt Gert Stuke, Vorsitzender der IHK Nord. Für den Erhalt von Wertschöpfung, Wohlstand und Arbeitsplätzen am Wirtschaftsstandort Norddeutschland müsse die Wasserrahmenrichtlinie dahingehend überarbeitet werden, dass zukünftig ein Ausgleich zwischen ökonomischen und ökologischen Belangen hergestellt wird, so Stuke weiter.
„Beispielsweise müssen Ausnahmeregelungen und Abweichungen sowie die Anerkennung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in die Wasserrahmenrichtlinie aufgenommen werden“, fordert Stuke. Tatbestandsmerkmale der Wasserrahmenrichtlinie, insbesondere das Verschlechterungsverbot, müssten klar definiert und der Bestandsschutz geregelt werden, damit Unternehmen Planungssicherheit für Investitionsentscheidungen haben.
„Durch die derzeit gültige Wasserrahmenrichtlinie werden insbesondere aufgrund unscharfer Formulierungen, breiter Auslegungsspielräume und fehlender Ausnahmeregelungen für den Wirtschaftsstandort Norddeutschland zentrale Infrastrukturvorhaben erheblich verzögert. Dies gefährdet die Wettbewerbsfähigkeit der Seehäfen und Werften“ betont Stuke. Weitere Folgen seien erhöhte Kosten für einzelbetriebliche Vorhaben in Höhe von 15 bis 20 Prozent, bei öffentlichen Infrastrukturprojekten entsünden Mehrkosten in Millionenhöhe.