BTW 2025
Forderungen der norddeutschen Wirtschaft an die neue Bundesregierung
Strategien für eine zukunftsfähige Wirtschaft: Wie Deutschland durch Deregulierung, wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen und strategische Investitionen den Wandel zur resilienten Volkswirtschaft meistern kann
Die deutsche Wirtschaftsleistung stagniert. Überbordende Bürokratie hemmt die Unternehmen in ihrer Entwicklung und behindert die Innovationskraft. Statt auf marktwirtschaftliche Lösungen zu bauen, setzt die Politik auf staatliche Eingriffe. Es muss eine Rückbesinnung auf die Soziale Marktwirtschaft geben, um die enormen Kräfte unserer Volkswirtschaft freizusetzen. Ziel muss es sein, mit Innovationen aus der Krise zu kommen. Eine gezielte Deregulierung und ein wettbewerbsfähiges Steuersystem sind entscheidend, um Unternehmen effektiv zu stärken. Große Fortschritte beim Bürokratieabbau können durch Digitalisierung und Prozessoptimierung umgesetzt werden. Der Staat sollte sich auf seine Kernaufgaben konzentrieren und so die Kräfte der Wirtschaft freisetzen. Fairer Wettbewerb führt auf Basis des Leitbilds der ehrbaren Kaufleute zu nachhaltigem Wohlstand und schafft die Basis für einen handlungsfähigen Staat, der innere und äußere Sicherheit als eine seiner Kernfunktionen gewährleistet.
Die deutsche Wirtschaftsleistung stagniert. Überbordende Bürokratie hemmt die Unternehmen in ihrer Entwicklung und behindert die Innovationskraft. Statt auf marktwirtschaftliche Lösungen zu bauen, setzt die Politik auf staatliche Eingriffe. Es muss eine Rückbesinnung auf die Soziale Marktwirtschaft geben, um die enormen Kräfte unserer Volkswirtschaft freizusetzen. Ziel muss es sein, mit Innovationen aus der Krise zu kommen. Eine gezielte Deregulierung und ein wettbewerbsfähiges Steuersystem sind entscheidend, um Unternehmen effektiv zu stärken. Große Fortschritte beim Bürokratieabbau können durch Digitalisierung und Prozessoptimierung umgesetzt werden. Der Staat sollte sich auf seine Kernaufgaben konzentrieren und so die Kräfte der Wirtschaft freisetzen. Fairer Wettbewerb führt auf Basis des Leitbilds der ehrbaren Kaufleute zu nachhaltigem Wohlstand und schafft die Basis für einen handlungsfähigen Staat, der innere und äußere Sicherheit als eine seiner Kernfunktionen gewährleistet.
Mit dem Sondervermögen 2025 stellt der Bund erhebliche Mittel für Zukunftsinvestitionen bereit. Aus Sicht der norddeutschen Wirtschaft ist es entscheidend, dass diese Mittel gezielt in infrastrukturelle Schlüsselprojekte im Norden fließen – zugunsten von Wettbewerbsfähigkeit, Versorgungssicherheit und Verteidigung. Eine Einordnung zum Einsatz dieses Sondervermögens findet sich am Ende dieses Artikel oder hier: Sondervermögen Infrastruktur: Norddeutsche Infrastruktur jetzt stärken
Maritime Wirtschaft und Infrastruktur
Die maritime Wirtschaft ist für die Wertschöpfung und Wettbewerbsfähigkeit des Technologie-, Produktions- und Logistikstandortes Deutschland von herausragender Bedeutung. Zwei Drittel der deutschen Exporte werden über den Seeweg transportiert. Wichtige Rohstoffe für die deutschen Schlüsselindustrien werden fast ausschließlich über den Wasserweg bezogen. Die maritime Wirtschaft sichert in Deutschland mehr als 450.000 Arbeitsplätze und erwirtschaftet eine jährliche Wertschöpfung von über 50 Milliarden Euro. Die Seehäfen an Nord- und Ostsee verbinden deutsche Unternehmen mit den Weltmärkten und sichern so den weltweiten Absatz der Exportindustrie. Gleichzeitig ist der maritime Sektor einer der wichtigsten Bausteine für die Umsetzung der Energiewende und steht bei der Transformation zu einer klimaneutralen Wirtschaft vor großen Herausforderungen. So erfordert die Umsetzung der Ausbauziele für die Windenergie an Land und auf See umfangreiche Investitionen in die Hafen- und Verkehrsinfrastruktur, die nur mit angemessener Unterstützung des Bundes, nicht jedoch von den Bundesländern allein, getätigt werden können.
Auch für die Umstellung der Schifffahrt auf neue Energieträger muss die notwendige Infrastruktur entstehen. Auf deutscher und europäischer Ebene sollten technologieoffene Regularien und Förderprogramme geschaffen werden, die Anreize für die privatwirtschaftliche Umrüstung von Schiffen auf emissionsarme Antriebe oder ihren Ersatz durch den Neubau emissionsarmer Schiffe auf deutschen und europäischen Werften verstärken. Eine Förderung sollte davon abhängig gemacht werden, dass entsprechende Projekte auf Werften innerhalb der EU realisiert werden. Für den Erhalt der schiffbaulichen Kompetenzen und industriellen Kapazitäten muss die deutsche und europäische Wirtschafts- und Handelspolitik gegensteuern, um handelspolitische Defizite der europäischen Schiffbaupolitik zu beseitigen und subventionsbedingte Wettbewerbsverzerrungen auszugleichen.
Darüber hinaus hat der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine zu einem Umdenken hinsichtlich der Sicherheit und Resilienz strategisch wichtiger maritimer Infrastrukturen geführt. Norddeutschland steht im Zentrum der strategischen Überlegungen zur Verteidigung der NATO-Ostflanke, da hier ein Großteil der Truppenbewegungen in Richtung Osten zu erwarten ist. Es ist entscheidend, dass Deutschland auch künftig in der Lage bleibt, die für die Bundeswehr erforderlichen Marineschiffe eigenständig zu beschaffen. Eine Abhängigkeit von anderen Staaten könnte die Sicherheitsarchitektur Deutschlands ernsthaft gefährden. Vor diesem Hintergrund gewinnen diese Forderungen erheblich an Brisanz.
Entwicklung einer Nationalen Maritimen Strategie
Die norddeutsche Wirtschaft fordert die zukünftige Bundesregierung dazu auf, angesichts der sich schnell verändernden geopolitischen Lage eine nationale maritime Strategie zu entwickeln, die als integraler Teil einer umfassenden Strategie für Wachstum und Beschäftigung besteht. Diese maritime Strategie sollte u.a. die Maritime Agenda 2025 der Bundesregierung, die Nationale Hafenstrategie, den Nationalen Aktionsplan klimafreundliche Schifffahrt sowie die geplante Europäische Maritime Industriestrategie und die geplante europäische Hafenstrategie zusammenführen.
Hafenfinanzierung Gleichsetzen zur gesamtwirtschaftlichen Bedeutung
Die norddeutschen Seehäfen ermöglichen die außenwirtschaftlichen Aufgaben der gesamten exportorientierten deutschen Wirtschaft und sichern die Versorgung durch Importe. Sie bewegen jährlich rund 300 Mio. Tonnen Güter und sichern bundesweit ca. 1,3 Mio. Arbeitsplätze. Darüber hinaus profitiert der Bund von rund 30 Mrd. Euro Zolleinnahmen aus dem Hafenbereich. Die daraus resultierenden haushaltswirksamen Einnahmen reichen jedoch nicht aus, um die Ausgaben für die Investitionen und den laufenden Betrieb der Hafenanlagen in den Küstenländern zu decken. Zudem können die hafenabhängigen Einnahmen, bspw. Hafengebühren, wegen des internationalen Wettbewerbs nicht beliebig gesteigert werden. Angesichts der nationalen Bedeutung der Häfen als wichtige Drehscheiben im globalen Handel braucht es eine dauerhaft angemessene Finanzierung der Seehafeninfrastruktur. Die Häfen als Teil der kritischen Infrastruktur stehen vor zusätzlichen Herausforderungen, da ihre finanzielle, organisatorische und operative Ausrichtung auch eine sicherheitspolitische Dimension hat. Neue Regelungen, wie das sich in der Entwurfsphase befindliche KRITIS-Gesetz, sehen zahlreiche Maßnahmen vor, ohne jedoch eine finanzielle Unterstützung durch den Bund sicherzustellen. Eine stärkere Beteiligung des Bundes an den Hafenlasten ist daher nicht nur gerechtfertigt, sondern notwendig. Dies gilt umso mehr, da die Seehäfen eine zentrale Rolle für das Gelingen der Energiewende spielen.
Die Küstenländer dürfen mit diesen nationalen Aufgaben nicht allein gelassen werden. Der Zuschuss des Bundes an die Länder für die über 20 deutschen Seehäfen muss auf mindestens 500 Mio. Euro pro Jahr angehoben und künftig an die Inflationsentwicklung gekoppelt werden.
Die Infrastrukturkapazitäten für den Umschlag, die Erreichbarkeit der Häfen (seewärtige Zufahrten und Anbindung an das Hinterland über alle Verkehrsträger hinweg, insb. per Bahn) sowie die Digitalisierung der Häfen und der Logistikprozesse müssen nachhaltig und langfristig sichergestellt werden. Beim Infrastrukturausbau müssen die Häfen in die Lage versetzt werden, in stärkerem Maße Großraum- und Schwertransporte abzuwickeln – vor allem für die Offshore-Windenergie.
Ein langfristiges nationales Sedimentmanagement unter Beteiligung der Länder und des Bundes ist aus Sicht der norddeutschen Wirtschaft unabdingbar. Ausreichende Flächen zur Verbringung der Sedimente müssen dafür sowohl an Land als auch auf See zur Verfügung gestellt werden.
Norddeutsche Infrastruktur ertüchtigen und schützen
Sowohl die deutschen Seehäfen als auch die norddeutschen Unternehmen benötigen eine leistungsfähige Infrastruktur für den zukünftigen wirtschaftlichen Erfolg. Zur Aufrechterhaltung der Liefer- und Versorgungsketten, für zivile und militärische Transporte sowie Großraum- und Schwertransporte müssen Häfen und Verkehrswege - ob Wasser, Schiene oder Straße - sowie Brücken saniert bzw. ertüchtigt werden. Die norddeutsche Wirtschaft fordert bereits seit Jahren die Finanzierung und Umsetzung strategisch relevanter und vordringlich zu realisierender Verkehrsinfrastrukturprojekte im Norden, die in der sogenannten Ahrensburger Liste zusammengefasst wurden und im Vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans stehen. Diese Forderung bekommt nun unter sicherheitspolitischen Gesichtspunkten eine neue Dringlichkeit. Infrastrukturelle Verbesserungen und die Schaffung von Redundanzen kämen gleichermaßen der Wirtschaft sowie der militärischen und zivilen Verteidigung zugute. Eine deutliche Beschleunigung von Planfeststellungs- und Genehmigungsverfahren sowie die dauerhafte Bereitstellung der notwendigen finanziellen Mittel sind für die rasche Umsetzung der notwendigen Infrastrukturprojekte unabdingbar.
Planungs- und Genehmigungsverfahren deutlich beschleunigen
Die IHK Nord begrüßt die bisher verabschiedeten Gesetze zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren. Diese müssen umgehend auf der für die Projekte zuständigen Verwaltungsebene konsequente Anwendung finden. Die IHK Nord hält es mit Blick auf eine Beschleunigung der Verfahren für notwendig, die materielle Präklusion, mit der Einwände gegen ein Projekt vor Gericht bis zu einem festgelegten Stichtag vorgebracht werden müssen, wieder einzuführen. Dafür sollte sich die künftige Bundesregierung bei der EU-Kommission und im EU-Ministerrat starkmachen. Ziel muss es sein, die Belange der Betroffenen frühzeitig anzuhören und sinnvolle Vorschläge in die Planungsprozesse zu integrieren. Dopplungen von Verfahrensschritten bei der Planung und der Genehmigung sind zu streichen. Die materiell-rechtlichen Anforderungen sind allesamt auf den Prüfstand zu stellen und zu verschlanken. Die Kultur der Gutachtenbeiziehung ist auf ein Minimum zu reduzieren. Gleichzeitig sind Parallelverfahren und Beteiligungen Dritter zeitlich zu straffen sowie kurze Beteiligungsfristen mit Ausschlussfristen anzustreben. Die Klagekultur, wie sie heute oft zu beobachten ist, muss vermieden werden. Die IHK Nord befürwortet weiterhin eine Verkürzung der langen Verfahrensdauern vor den Verwaltungsgerichten und nachgelagerten Instanzen. Generell muss der Grundsatz gelten, dass erlaubt ist, was nicht verboten ist. Das Prinzip der Genehmigungsfiktion ist konsequent anzuwenden. Das bedeutet, dass Genehmigungen als erteilt gelten, wenn die Behörden nicht innerhalb einer bestimmten Frist widersprechen.
Kapazitäten zur vollständigen maritimen Kreislaufwirtschaft bilden
Vor dem Hintergrund eines weltweit stark wachsenden Schiffsrecyclingbedarfs und des ab Mitte 2025 in Kraft tretenden Hongkong-Übereinkommens werden Kapazitäten zur vollständigen maritimen Kreislaufwirtschaft benötigt. Deutschland hat die Chance, sich als Standort für nachhaltiges und kompetitives Schiffsrecycling zu etablieren, sofern zeitnah agiert wird. Umweltgerechtes Schiffsrecycling soll in Deutschland als Teil der Wertschöpfungskette Schiffbau gestärkt und dafür ein einfach vollziehbarer gesetzlicher Rahmen etabliert werden. Dazu müssen das Recycling von Schiffen als Demontage und nicht als Abfallbehandlung eingestuft, das Zulassungsverfahren für Unternehmen mit Blick auf das Bundes-Immissionsschutzgesetz vereinfacht und eine eindeutige Behördenzuständigkeit geschaffen werden.
Maritimen Koordinator der Bundesregierung einsetzen
Um die wichtige Bedeutung der maritimen Wirtschaft für den Wirtschaftsstandort Deutschland angemessen adressieren zu können, braucht es aus Sicht der IHK Nord einen Maritimen Koordinator in der Bundesregierung im Range eines Staatssekretärs, mit klaren und zentralen Zuständigkeiten als Mittler zwischen Wirtschaft, Politik und Wissenschaft. Eine gestärkte und ausschließliche Koordinationsfunktion ermöglicht, auch auf internationaler Ebene, die bessere Abstimmung von strategischen und politischen Zielen sowie den Maßnahmen zu deren Umsetzung.
Energie- und Industriepolitik
Deutschland hat sich ehrgeizige Ziele gesetzt: Bis zum Jahr 2030 soll der Anteil erneuerbarer Energien (EE) am deutschen Strommix auf mindestens 80 Prozent gesteigert werden. Zudem sollen die Unternehmen in Deutschland bis 2045 bzw. 2050 in der EU klimaneutral wirtschaften. Dieses Ziel erfordert eine umfassende Dekarbonisierung, die über den Stromsektor hinausgeht. Funktionieren wird dieses Vorhaben nur im engen Zusammenspiel mit der Wirtschaft, die von der Politik effektive industriepolitische Strategien erwartet. Die Wirtschaft benötigt eine langfristige Klarheit des Kurses über die zukünftigen Rahmenbedingungen für erneuerbare Energien. Diese Rahmenbedingungen im Energiesystem müssen Investitionssicherheit und Systemeffizienz gewährleisten. Marktsignale müssen deutlich gestärkt werden. Gleichzeitig müssen die Energiepreise für die deutsche Wirtschaft deutlich auf ein im weltweiten Vergleich wettbewerbsfähiges Niveau gesenkt werden. Auch die CO2-Bepreisung darf nicht zu unfairen Wettbewerbsbedingungen führen.
Darüber hinaus müssen die Versorgungssicherheit und Grundlastfähigkeit, insbesondere für die energieintensiven Betriebe, jederzeit gewährleistet sein, was eine Erweiterung und Stabilisierung des Energieangebots unerlässlich macht und die sorgfältige Prüfung des Rückbaus fossiler Anlagen erfordert. Es muss sichergestellt sein, dass alternative Energiequellen und Speichertechnologien den Bedarf zuverlässig decken können. Die weitgehend im Norden vorhandenen Kavernenspeicher sind zu nutzen mit dem Ziel der Umwandlung des Grünstroms in speicherfähige Medien für eine künftige 24/7-Nutzung, auch in den Dunkelflauten. Darüber hinaus werden neue CO2-neutrale Kraftwerkskapazitäten (Backup-Kapazitäten) benötigt, die fehlende EE-Kapazitäten im Bedarfsfall ausgleichen können. Die Energiewende kann nur durch den konsequenten Ausbau erneuerbarer Energien, insbesondere von Windenergie On- und Offshore, erreicht werden. Dem windreichen Norden kommt dabei eine Schlüsselfunktion zu; hier wird überproportional mehr Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt, der derzeit aufgrund fehlender Nachfrage sowie fehlender Leitungs- und Speicherkapazitäten nicht in verbrauchsstarke Regionen Deutschlands transportiert bzw. vor Ort gespeichert werden kann. Die erzeugte erneuerbare Energie sollte daher vermehrt im Norden direkt für hiesige Produktion und eine Steigerung der Wertschöpfung genutzt werden. Auch Geothermie und Bioenergie als grundlastfähige erneuerbare Energiequellen sollten sinnvoll in den Energiemarkt integriert werden, um die Versorgungssicherheit zu erhöhen. Ein Ausbau wertschöpfungsintensiver Industriezweige mit grünem Strom aus dem Norden im Norden muss das Ziel sein. Dazu gibt es vielversprechende Ansätze und Innovationen.
Energiemarktreform, Strompreise senken, Sektorenkopplung stärken
Die Weiterentwicklung des Energiemarktdesigns ist eine zentrale Herausforderung. Die neue Bundesregierung muss die Ziele Wirtschaftlichkeit, Versorgungssicherheit, Grundlastfähigkeit und Klimaschutz bei einem stetig wachsenden Anteil fluktuierender erneuerbarer Energieerzeugung mit dem notwendigen Ausbau von Stromspeichern und Sektorenkopplung in Einklang bringen. Eine Reform der staatlich induzierten Preisbestandteile im Strom- und im gesamten Energiesektor sowie eine Anpassung der Netzentgeltsystematik sind notwendig. Regionale Preisbildungselemente, die Anreize zum systemdienlichen Verhalten bzw. Flexibilitäten fördern, bieten die Chance auf Senkung der Kosten für das Netzengpassmanagement und somit auf niedrigere Netzentgelte für die gesamte Volkswirtschaft. Hierbei sollten Instrumente wie lokal reduzierte Netzentgelte und die bevorteilte Nutzung von sonst abgeregeltem Strom eingeführt bzw. weiter ausgebaut werden. Dabei muss klar sein: Grüner Strom muss da günstig sein, wo er erzeugt wird. Eine Ungleichbehandlung Norddeutschlands bei den Strompreisen ist nicht länger hinnehmbar; ihr fehlt eine marktkonforme und volkswirtschaftliche Begründung. Mit der Reform sollten Geschäftsmodelle für die Sektorenkopplung ermöglicht werden. Zentraler Baustein einer erfolgreichen Sektorenkopplung wird grüner Wasserstoff sein. Der Norden eignet sich in besonderem Maße für alle Bereiche eines entstehenden Wasserstoffmarktes: Erzeugung, Umwandlung, Verbrauch, Produktion, Transport, Logistik und Speicherung eingeschlossen. Für die Wirtschaft steht eine Unterstützung zum Ausbau wasserstoffgetriebener Markt- und Geschäftsmodelle im Mittelpunkt. Dringend erforderlich ist der länderübergreifende Ausbau des Wasserstoffkernnetzes in Norddeutschland unter Einbeziehung aller Erzeugungs- und Verbrauchsregionen sowie möglicher Speicherstandorte für Wasserstoff in Norddeutschland.
Energieinfrastruktur ausbauen, Energiewende vorantreiben
Der Ausbau und die Modernisierung der Übertragungs- und Verteilnetze zur Erhaltung eines leistungsfähigen und anforderungsgerechten Stromversorgungssystems sind für den Erfolg der Energiewende unerlässlich. Die Last der Ausbaukosten darf dabei zukünftig nicht ausschließlich auf der Verbraucherseite über die hohen Strompreisbelastungen abgewälzt werden. Hier müssen neue Finanzierungsmodelle entwickelt werden, die auch die Erzeuger, die Netzbetreiber und den Staat in Verantwortung nehmen. Die zunehmende Stromnachfrage, die im Rahmen der Sektorenkopplung zu erwarten ist, braucht einen konsequenten Ausbau der erneuerbaren Energien im Norden. Anzustreben ist ein technologieoffener Ansatz auf allen Sektoren, um einen ausgewogenen und wettbewerbsfähigen Energiemix zu verwirklichen. Für Resilienz und Versorgungssicherheit bedarf es eines leistungsfähigeren europäischen Stromnetzes durch die Schaffung neuer Leitungen und zusätzlicher Grenzkuppelkapazitäten. Neben modernen und leistungsfähigen Infrastrukturen für den Transport von grünem Strom werden Transportstrukturen zum Im- und Export für andere nachhaltige und möglichst emissionsarme Energieträger benötigt. Erneuerbarer Strom sowie grüne Energieträger (Wasserstoff) werden das Rückgrat der künftigen Energieversorgung bilden. Die effiziente Nutzung der bereits vorhandenen Infrastrukturen muss die Grundlage bilden, um weiter steigende Kosten bei der Nutzung von Leitungen zu vermeiden. Die Doppelnutzung von Netzen, zum Beispiel Gas und Wasserstoff, kann Rückgänge der Gasdurchlaufmengen durch einen Hochlauf der Beimischung von Wasserstoff kompensieren – sofern es auf der Anwenderseite nicht zu Nachteilen kommt – und wäre ein Beitrag zur Vermeidung der Kosten für die Netznutzung.
Außenwirtschaftsstandort Norddeutschland
Norddeutschland ist durch seine Seehäfen und die landseitigen Anbindungen an Skandinavien, an die Benelux-Staaten sowie an Polen eine unverzichtbare Drehscheibe für den deutschen Außenhandel. Allein im Groß- und Außenhandel sorgen rund 28.500 Unternehmen mit gut 267.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten für zahlreiche Ziel- und Quellverkehre im Norden und setzen jährlich etwa 281 Milliarden Euro um. Oftmals liegt der Schwerpunkt dieser Verkehre im europäischen Binnenmarkt. Außerhalb Europas gehören die USA und der asiatische Markt, hier allen voran China, zu den wichtigen Handelspartnern. Aufgrund der Erfahrungen in der Corona-Pandemie und der neuen geopolitischen Risiken ist bei einem Großteil der Unternehmen Diversifizierung ein wichtiger Teil der aktuellen Geschäftsstrategien. Unternehmen versuchen damit bei den Lieferketten, Produktionsstandorten sowie den Absatz- und Beschaffungsmärkten Risiken zu streuen und Resilienzen aufzubauen. Die EU schafft mit ihrer Gesetzgebung und mit Handelsabkommen Rahmenbedingungen für die Unternehmen. Hier muss sie jedoch verstärkt mit Augenmaß vorgehen, um nicht Wettbewerbsnachteile für europäische Unternehmen zu erzeugen. Die Bundesregierung muss aus Sicht der norddeutschen Wirtschaft in den zuständigen EU-Institutionen eine klare und aktive Rolle übernehmen, um wirtschaftspolitisch sinnvolle Voraussetzungen zu schaffen und die Wettbewerbsfähigkeit deutscher und europäischer Unternehmen sicherzustellen.
Verrechnungsmodell zur Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer
Das Verfahren zur Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer führt zu spürbaren Wettbewerbsnachteilen für den Außenhandelsstandort Norddeutschland. Bundesregierung und Bundesfinanzministerium müssen rasch die gesetzlichen und technischen Voraussetzungen schaffen, um den Beschluss der Finanzministerkonferenz vom 11. April 2024 zur Einführung eines Verrechnungsmodells für die Einfuhrumsatzsteuer umzusetzen. Das Verrechnungsmodell beseitigt einen gravierenden Wettbewerbsnachteil gegenüber den angrenzenden EU-Staaten, macht die Einfuhr von Waren über Deutschland attraktiver und trägt damit zur langfristigen Sicherung von Wertschöpfungsketten und Arbeitsplätzen in Norddeutschland bei.
Aktive Handelspolitik zur Sicherung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit
Norddeutsche Unternehmen sind mit Blick auf die notwendige Diversifizierung der Lieferketten und die Sicherung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit auf eine ambitionierte EU-Handelspolitik angewiesen. Das umfasst neben neuen EU-Handelsabkommen auch eine Vertiefung und Erweiterung des EU-Binnenmarktes, insbesondere im Digital- und im Hochtechnologiesektor. Das globale Level Playing Field im WTO-Rahmen darf als Ziel nicht aufgegeben werden. Gleichzeitig sollte sich die Außenwirtschaftsförderung stärker an den strategischen Interessen Deutschlands und der EU ausrichten. Der Fokus muss dabei klar auf besserer wirtschaftlicher Zusammenarbeit und der Erschließung neuer Märkte für die europäische Wirtschaft liegen. Handelsabkommen mit Mercosur und Mexiko sollten rasch ratifiziert, laufende Verhandlungen mit Indien und Indonesien abgeschlossen und weitere strategische Märkte im indopazifischen Raum, in Lateinamerika und in Afrika sowie im arabischen Raum erschlossen werden. Gleichzeitig müssen diese Handelsabkommen bürokratiearm mit einheitlichen und einfachen Ursprungsregeln sowie flexiblen Nachweisoptionen ausgestaltet werden. Ein Ausbau des EU-Ursprungsrechners ROSA würde kleinen und mittleren Unternehmen die Anwendung ohne teure Softwarelösungen ermöglichen und so den internationalen Marktzugang erleichtern.
Praktikable und bürokratiearme Rahmenbedingungen für Unternehmen
Die Anforderungen an Unternehmen im Bereich Umwelt, Soziales und Unternehmensführung sind in den vergangenen Jahren durch EU-Verordnungen und deutsche Gesetze unverhältnismäßig gestiegen. Dies gilt sowohl für EU-Vorgaben wie die Verordnung für entwaldungsfreie Produkte (European Union Deforestation Regulation), die Taxonomie-Verordnung und den CO₂-Grenzausgleichsmechanismus (Carbon Border Adjustment Mechanism) als auch für nationale Gesetze wie das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, das Entwaldungsminimierungsgesetz und das Umsetzungsgesetz der Richtlinie über Lieferkettensorgfaltspflichten. Es ist dringend erforderlich, dass die Politik im engen Austausch mit der Wirtschaft eine realistische Einschätzung der Folgekosten sowie der mittel- und langfristigen Auswirkungen auf die deutsche und europäische Wettbewerbsfähigkeit vornimmt. Darauf aufbauend sollten weitgehende Maßnahmen implementiert werden, um die Belastungen der Unternehmen wieder deutlich zurückzufahren. Kleinunternehmer sind durch die Regelungen besonders belastet und müssen hiervon ausgenommen werden. Die Politikformulierung in der EU sollte sich wieder an Vertrauen in die Unternehmen und nicht an Regeln ausrichten. Derzeit geht die europäische Politik häufig vom größtmöglichen Schaden aus, der möglicherweise eintreten kann und erstickt damit Innovationen in zukunftsträchtigen Branchen und Wirtschaftssegmenten.
Tourismus
Der Tourismus ist in Norddeutschland ein zentraler Wirtschaftsfaktor, der in vielen Regionen das Wirtschaftsleben prägt und erheblich zur Bruttowertschöpfung beiträgt. Er fördert Investitionen, sichert Einkommen und schafft Arbeitsplätze, die durch ihre Standortgebundenheit nicht verlagert werden können. Zudem stärkt der Tourismus das positive Image der norddeutschen Bundesländer, was sich nicht nur vorteilhaft auf andere Wirtschaftssektoren und das Standortmarketing auswirkt, sondern auch die Lebensqualität in der Region steigert. Um die herausragenden Potenziale des Tourismus weiter auszuschöpfen, sind gezielte Anstrengungen erforderlich.
Anerkennung und Förderung des Wirtschafts- und Standortfaktors Tourismus
Tourismus ist ein bedeutender Impulsgeber für die Regionalentwicklung und sollte bei politischen Entscheidungen stärker mitgedacht werden. Dies würde die Tourismusakzeptanz in hochfrequentierten Regionen verbessern. Als wichtiger Wirtschaftsfaktor benötigt der Tourismus eine transparente Förderkulisse, die adressatengerecht, unbürokratisch und bedarfsorientiert eingesetzt werden kann, um international wettbewerbsfähig zu sein. Die öffentlichen Mittel für die Förderung touristischer Infrastruktur und für den Küstenschutz (Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) bzw. Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK)) müssen sichergestellt werden. Um die wichtige Rolle des Tourismus weiter zu stärken, sollte zudem auf Bundesebene die Position eines nationalen Koordinators, der nur für den Tourismus zuständig ist, geschaffen werden. Als Querschnittsbranche braucht der Tourismussektor einen Ansprechpartner auf Bundesebene, der nicht nur Austausch und Netzwerk fördert, sondern auf Augenhöhe mit anderen Entscheidungsträgern im Tourismus steht.
Fachkräftemangel angehen, Bürokratie abbauen
Die Gewinnung und Bindung von Fachkräften zählen zu den drängendsten Herausforderungen der Tourismusbranche. Eine entscheidende Maßnahme wäre es, die Einstellung internationaler Fachkräfte aus dem außereuropäischen Ausland deutlich zu erleichtern. Die Verfahren für die Einwanderung und dauerhafte Niederlassung müssen möglichst schnell und unbürokratisch abgewickelt werden. Insgesamt ist ein Bürokratieabbau für die Branche erforderlich: Zwar wurde mit der Abschaffung des Meldescheins für deutsche Staatsangehörige ein erster Schritt unternommen, doch bleibt die Branche weiterhin durch umfangreiche Dokumentationspflichten belastet, die sie von ihrer eigentlichen Kernaufgabe – der Betreuung der Gäste – abhalten. Beispielsweise fallen im Gastgewerbe 125 gesetzliche Verpflichtungen an, wovon 43 Prozent branchenspezifisch sind. Ein Durchschnittsunternehmer in einem mittelständischen Unternehmen im Gastgewerbe macht 14 Überstunden pro Woche, um den staatlichen Pflichten nachzukommen. Der Abbau übermäßiger bürokratischer Anforderungen in der Tourismuswirtschaft muss daher – wie auch für die anderen Wirtschaftssektoren – eine klare Priorität der kommenden Bundesregierung sein.
Ernährungswirtschaft
Die Ernährungswirtschaft nimmt im Norden eine herausragende industrielle Rolle ein: Ihr Anteil am Umsatz des verarbeitenden Gewerbes liegt mit 20,5 Prozent mehr als doppelt so hoch wie der Bundesdurchschnitt. Von zentraler Bedeutung sind die Erzeugung, Verarbeitung und Veredelung landwirtschaftlicher Produkte sowie Innovationen und Forschungsaktivitäten. Die Branche vereint mittelständisch geprägte, regional orientierte Unternehmen und international agierende Konzerne und ist nicht nur ein bedeutender Arbeitgeber, sondern auch ein unverzichtbarer Partner zahlreicher Wirtschaftsbereiche – vom Maschinenbau über Verpackungsmittelhersteller und Logistik bis hin zur Gesundheitswirtschaft, dem Dienstleistungssektor und der Tourismusbranche. Durch die Nähe zu den Häfen spielen der internationale Handel und der Export eine zentrale Rolle. Um die Zukunft und Wettbewerbsfähigkeit dieses starken Sektors zu sichern, besteht Handlungsbedarf.
Überarbeitung Ineffizienter Regularien
Unternehmen der Ernährungswirtschaft kämpfen mit schwierigen Marktbedingungen zwischen volatilen Rohstoffpreisen und einer Marktmacht des Lebensmitteleinzelhandels. Zudem sieht sich die Branche mit einem teils unüberschaubaren, in den Mitgliedsstaaten in Teilen beträchtlich unterschiedlichem, rechtlichen Rahmen und einer Vielzahl von bürokratischen Vorschriften konfrontiert. Der hohe bürokratische Aufwand führt nach Angaben von norddeutschen Branchenvertretern zu einer signifikant sinkenden Innovations- und Investitionsbereitschaft in der Branche und bindet wertvolle Ressourcen. Ziel muss es sein, Bürokratielasten zu reduzieren und bestehende sowie zukünftige Regularien des Lebensmittelrechts hinsichtlich ihrer Notwendigkeit zu prüfen. Ferner müssen Kontrollen des Tier-, Verbraucher-, Umwelt- und Rechtsschutzes auf EU-Ebene überprüft, vereinfacht und aufeinander abgestimmt werden. Damit spricht sich die IHK Nord gegen weitere bürokratische Belastungen wie zusätzliche verpflichtende Nährwert- und Tierwohlkennzeichnungen aus und befürwortet die Umsetzungsoption auf freiwilliger Basis, wie beispielsweise beim Nutri-Score gehandhabt. Die Bundesregierung muss national und gegenüber der EU auf diese Ziele hinwirken.
Gewährleistung fairer und einheitlicher Wettbewerbsbedingungen
Die Regulierung der Ernährungsindustrie erfolgt in einem komplexen Zusammenspiel auf EU- und Bundesebene, wobei die EU viele grundlegende Rahmenbedingungen und Vorschriften vorgibt. Ein fairer EU-Binnenhandel ist nur durch gemeinsame Grundsätze der Kontrolle und der Bestimmungen in Urproduktion, Verarbeitung, Veredlung und Handel möglich. In Anbetracht fairer Wettbewerbsbedingungen auf dem europäischen Binnenmarkt sollte die Bundesregierung stets auf die Harmonisierung der wirtschaftlichen Voraussetzungen abzielen und von zusätzlichen nationalen Regulierungen im Alleingang in Ergänzung zum ansonsten weitestgehend EU-regulierten Lebensmittelrecht absehen. Nur so kann ein dringend benötigtes Level Playing Field für deutsche Unternehmen auf dem europäischen Binnenmarkt gewährleistet werden.
Fokus auf innovationsorientiertes und nachhaltiges Wachstum
Fischfang und Fischverarbeitung ist in Norddeutschland ein traditionell und strukturell wichtiger Wirtschaftszweig. Es ist positiv zu werten, dass die Unternehmen eine steigende Nachfrage nach regionalen und nachhaltigen Fischprodukten beobachten. Dem gegenüber stehen jedoch zahlreiche wirtschaftliche Herausforderungen – darunter Umweltauflagen, steigende Energiekosten und Flächenkonkurrenz. Die IHK Nord appelliert an die Bundesregierung, sich gegenüber der EU für eine nachhaltige Entwicklung in der traditionellen Hochsee- und Küstenfischerei einzusetzen, beispielsweise durch Forschung und Innovation ökologischer Fischereimethoden, und den Fokus auf die Entwicklung und Nutzung neuartiger Technologien statt auf Verbotsmaßnahmen traditioneller Fangmethoden zu richten. Gleichzeitig sollen auch Forschung und Investitionen in neue nachhaltige Produktionsmethoden unterstützt werden, beispielsweise in der landbasierten Aquakultur und Aquaponik sowie der Produktion von Mikro- und Makroalgen für den menschlichen Nahrungskreislauf. Auch über diesen Wirtschaftszweig hinaus sollte den Unternehmen der Ernährungswirtschaft mehr Freiraum für Produkt- und Prozessinnovationen eingeräumt werden, die der Entwicklung nachhaltiger ernährungswirtschaftlicher Praktiken, einschließlich umweltfreundlicher Produktionsmethoden und der Förderung von Bio-Produkten, zugutekommen können.
Die 2020 verabschiedete Nationale Bioökonomiestrategie (NBÖ) legt den Grundstein dafür, dass Deutschland eine globale Vorreiterrolle in der Bioökonomie einnehmen und zukunftsweisende Technologien sowie Arbeitsplätze schaffen kann. Es ist essenziell, die NBÖ konsequent weiterzuführen.
Sondervermögen Infrastruktur - gezielte Investitionen für Wirtschaft, Energie und Sicherheit
In Norddeutschland bestehen erhebliche Infrastrukturdefizite, die für die gesamtdeutsche Wettbewerbsfähigkeit von zentraler Bedeutung sind. Dies betrifft insbesondere:
- Seehäfen und ihre Hinterlandanbindung als Drehkreuze für Export und Import: Der uneingeschränkte Zugang zu den deutschen Seehäfen sichert die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft.
- Energienetze und Offshore-Wind als Fundament der Energiewende: Die Energiewende erfordert die konsequente und rasche Hebung der weiteren norddeutschen Potenziale von Off- und Onshore-Windkraft, um die wettbewerbsfähige Energieversorgung Deutschlands wieder herzustellen.
- Infrastruktur zur Sicherstellung der Verteidigungsfähigkeit: Norddeutschland spielt eine zentrale Rolle bei der Umsetzung des Operationsplans Deutschland, insbesondere bei der militärischen Logistik und den strategischen Aufmarschszenarien.
Konsequente Investitionen in die Infrastruktur sind daher zwingend notwendig. Viel zu lange wurde diese wichtige Staatsaufgabe vernachlässigt. Der nun gewählte Weg der Finanzierung über ein „Sondervermögen“ darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass es sich um neue Schulden handelt, die außerhalb des regulären Haushalts aufgenommen werden. Dies verpflichtet die Politik umso mehr zu einer wirtschaftlich orientierten Mittelverwendung.
Daher richtet die IHK Nord folgende Forderungen an die zukünftige Bundesregierung:
Gezielte Investition von Sondervermögen im Norden: Die Mittel des Sondervermögens müssen dort eingesetzt werden, wo:
- das reale und prognostizierte Verkehrsaufkommen Investitionen zwingend erforderlich macht, Lückenschlüsse im überregionalen Netz nötig sind und wodurch die Versorgungssicherheit Deutschlands sichergestellt wird,
- der Operationsplan Deutschland oder andere verteidigungspolitische Erfordernisse eine Stärkung der Infrastruktur verlangen,
- Projekte des Bundesverkehrswegeplans, die dem vordringlichen Bedarf zugeordnet wurden, bislang jedoch nicht realisiert oder an der Finanzierung gescheitert sind,
- besondere Impulse zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit gesetzt werden können.
Planungsrecht reformieren für schnellere Umsetzung: Um Infrastrukturausbau effizienter und wirkungsvoller zu gestalten, muss das Planungsrecht grundlegend reformiert werden, beispielsweise nach dem Vorbild des dänischen Planungsrechts. Notwendige Maßnahmen umfassen:
- Einführung der Stichtagsregelung bei der materiellen Präklusion,
- Stellungnahmen, Widerspruch- und Klagerechte sollten möglichst auf tatsächlich Betroffene beschränkt werden,
- Bürgernahe Planung mit frühzeitiger Beteiligung,
- Bessere Ausstattung von Behörden und Gerichten,
- Kooperation mit Umweltverbänden zur rechtssicheren Umsetzung von Naturschutzvorgaben,
- Beschleunigung der Planung von Ersatzneubauten, optimiertes Planungsmanagement und Digitalisierung des Bauens.
Zusätzlichkeitsprinzip in der Infrastrukturfinanzierung sicherstellen: Damit das Sondervermögen nicht nur die Verschuldung erhöht, sondern tatsächlich zu mehr Infrastruktur führt, fordert die norddeutsche Wirtschaft:
- Bereits finanzierte oder im Bau befindliche Projekte dürfen nicht aus dem Sondervermögen finanziert werden.
- Der reguläre Infrastrukturhaushalt darf nicht reduziert, sondern muss ebenfalls ausgebaut werden, damit nach dem Auslaufen des Sondervermögens eine nachhaltige Finanzierung sichergestellt ist.
- Das Sondervermögen ist als Obergrenze zu verstehen, nicht als verpflichtendes Budget. Vorrangig müssen Investitionen weiterhin aus dem regulären Haushalt erfolgen.
- Erhöhung des jährlichen Hafenlastenausgleichs auf 500 Mio. Euro aus dem Kernhaushalt sowie Einführung einer Inflationsausgleichsregelung zur langfristigen Sicherstellung der Mittel.
Die IHK Nord setzt sich für eine zukunftsfähige, leistungsstarke Infrastruktur ein – für Norddeutschland und für den gesamten Wirtschaftsstandort Deutschland.