Kurs setzen

Halbzeitanalyse zur Arbeit der Ampelkoalition

Eine Einordnung der norddeutschen Wirtschaft
Viele der aktuellen Herausforderungen waren bei der Unterzeichnung des Koalitionsvertrags der Bundesregierung nicht absehbar. Die Folgen der Zeitenwende, die durch den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine eingeläutet wurde, sind für die deutsche Wirtschaft weiterhin deutlich spürbar. Dabei bleibt fraglich, ob die getroffenen Maßnahmen der Bundesregierung ausreichen, um der schleichenden Deindustrialisierung entgegenzuwirken. Gleichzeitig führen die zunehmenden geopolitischen Spannungen und die hohe Inflation zu Verunsicherung an den Märkten. Die Stimmung in der Wirtschaft ist schlecht, und die Aussichten in vielen Bereichen trüb. Zusätzlich stehen die Wirtschaft und Gesellschaft auf dem Weg zur Klimaneutralität vor strukturellen Umbrüchen und Herausforderungen.
In diesen Zeiten braucht es eine klare Richtung der Politik. Die Regierung muss vom Reagieren ins Agieren kommen, eine Vision für den Wirtschaftsstandort Deutschland entwickeln und gute Rahmenbedingungen schaffen. Insbesondere Norddeutschland kann als Energiestandort der Zukunft und Vorreiter bei der Transformation der Wirtschaft in Richtung Klimaneutralität eine entscheidende Rolle bei der Weiterentwicklung des Wirtschaftsstandorts Deutschland spielen, wenn jetzt die richtigen Maßnahmen ergriffen werden.
Als besonders dringend erforderliche Maßnahmen betrachtet die IHK Nord:
  • Den Ausbau des Energieangebots, um die hohen Energiekosten zu senken und so dem bereits anlaufenden Prozess der Deindustrialisierung entgegenzuwirken.
  • Auf Investitionen anstatt auf Konsum setzen, um die richtigen Rahmenbedingungen für eine zukunftsfähige Wirtschaft zu schaffen. Die Haushaltskrise, die durch das Regierungshandeln, nicht durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Nichtigkeit der Kreditermächtigungen aus dem Klima- und Transformationsfonds ausgelöst wurde, hebt nachdrücklich hervor, dass der Bund Prioritäten bei seinen Ausgaben setzen muss. Dies ist erforderlicher denn je, um die nötigen Investitionen in die Infrastruktur und den Ausbau der erneuerbaren Energien voranzutreiben.
  • Anreize für private Investitionen schaffen – Bürokratie abbauen und Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigen.
  • Die marode Infrastruktur erneuern. Die norddeutschen Häfen, die Autobahnen, Bundes- und Wasserstraßen im Norden müssen für die Energiewende und im Hinblick auf Resilienz fit gemacht werden.

Schwerpunkt Maritimes/Infrastruktur

  • Die Bundesregierung hat sich wiederholt zu einer Stärkung der maritimen Wirtschaft bekannt. Allerdings fehlen weiterhin konkrete finanzielle Zusagen für eine Erhöhung der Hafenlasten zur Unterstützung der Bundesländer bei Unterhalt und Ausbau der deutschen Seehäfen. Gleiches gilt für Unterhalt und Ausbau der deutschen Binnenhäfen. Der Umbau insbesondere der deutschen Seehäfen zu Energiehäfen mit Energieanlandepunkten sowie die Anbindung an das geplante Wasserstoffnetz benötigen große finanzielle Investitionen, die von den Bundesländern nicht allein gestemmt werden können. Hier braucht es langfristige Unterstützung. Immerhin sollen der Bau von Konverterplattformen für Offshore-Windenergie gefördert und der Behörden- und Forschungsschiffbau als Schlüsseltechnologien eingestuft werden.
  • Eine leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur ist für die norddeutsche Wirtschaft unerlässlich. Es bedarf eines Investitionshochlaufes. Kürzungen in diesem Bereich müssen vermieden werden. Die im Bundesverkehrswegeplan 2030 festgelegten Straßen-, Schienen- und Wasserstraßenprojekte sind mit Blick auf die europäischen Verkehrsnetze für eine funktionierende Verkehrsinfrastruktur im Norden elementar und sollten zügig umgesetzt werden, um Engpässe zu vermeiden.
  • Die von der Bundesregierung angestrebte Halbierung der Planungszeiten für Infrastrukturprojekte liegt noch in weiter Ferne. Eine Halbierung wäre eine große Verbesserung, würde aber immer noch verhältnismäßig lange Verfahren bedeuten.
  • Die IHK Nord appelliert weiter an die öffentliche Hand, den deutschen Werften nicht nur Aufträge zu versprechen, sondern diese transparent als Schlüsseltechnologie national auszuschreiben, um das hochspezialisierte Schiffbau-Know How in Deutschland halten zu können. Die Kriterien für die Vergabe müssen so gestaltet werden, dass die norddeutschen Werften eine realistische Zuschlagschance haben.
  • Das Bundesverkehrsministerium hat die Befahrungsabgabe, die Reedereien für die Nutzung des Nord-Ostsee-Kanals (NOK) entrichten müssen, ab dem 1. Juli 2023 für drei Jahre um 50 Prozent gesenkt. Die Forderung der IHK Nord nach einer dauerhaften Abschaffung der Befahrensabgabe auf dem Nord-Ostsee-Kanal wurde nur teilweise berücksichtigt.
  • Die IHK Nord bekennt sich ausdrücklich zu einer nachhaltigen Verkehrswende. Mit Blick auf heutige und zukünftige Ladungsvolumina ist darauf hinzuweisen, dass ein hoher Anteil bei der Bewältigung des stetig wachsenden Personen- und Güterverkehrs weiterhin die Straße haben wird. Daher fordert die norddeutsche Wirtschaft einen konsequenten Erhalt sowie Aus- und Neubau wichtiger Bundesfernstraßen.
  • Der Aufbau der Ladeinfrastruktur im Straßenverkehr hält mit dem Aufwuchs der batterieelektrisch angetriebenen Pkw (BEV) und der Plug-In-Hybriden Elektroautos (PHEV) nicht mit. Die Kapazitäten reichen insbesondere an Bundesfernstraßen nicht aus. Der Ausbau der Ladeinfrastruktur geht demnach nicht wie formuliert „dem Bedarf voran“.
  • Das Gutachten von IHK Nord und dem Zentralverband der deutschen Seehafenbetriebe (ZDS) zur Abbildung der Wachstumserwartungen im Seehafen-Binnenlandverkehr im geplanten Deutschlandtakt hat gezeigt, dass die empfohlenen Neu- und Ausbaumaßnahmen der Schieneninfrastruktur nicht ausreichen werden, um den Binnenlandverkehr auf der Schiene zukünftig wettbewerbsfähig durchführen zu können. Insbesondere der stark wachsende Schienengüterverkehr benötigt zusätzliche Kapazitäten, nicht zuletzt mit Blick auf die klimapolitisch gebotenen Verlagerungsziele des Bundes. Allerdings wird die Deutsche Bahn AG im Haushaltsjahr 2024 weit weniger Geld als geplant vom Bund erhalten, um das Schienennetz zu sanieren.
  • Am 6. November 2023 wurden im Bund-Länder-Beschleunigungspakt konkrete Maßnahmen beschlossen, mit denen das „Deutschland-Tempo“ erreicht werden soll. Der Pakt enthält über 50 Entscheidungen zu gesetzlichen Erleichterungen für Genehmigung von Bau- und Verkehrsprojekten, industriellen und gewerblichen Anlagen, Erneuerbaren Energien oder dem Breitbandausbau. Dabei greift die Politik viele konkrete Forderungen der IHK Nord auf. Insgesamt sind die Maßnahmen weitreichend und eine Umsetzung der Initiativen wäre ein Fortschritt für die Unternehmen. Damit der Pakt seine volle Wirkung erfüllen kann, muss er vollständig in den zahlreichen Gesetzen des Planungs- und Genehmigungsrechts verankert werden. Für eine weitreichende Beschleunigung aller Projekte bleiben der Bürokratieabbau und die rasche Digitalisierung und Umsetzung der Änderungen in den Verwaltungen der Bundesländer vor Ort wichtige Forderungen der IHK Nord.
  • Im Bereich des Aufbaus der wichtigen, leistungsfähigen digitalen Infrastrukturen begrüßt die norddeutsche Wirtschaft die neue Zielstellung „Glasfaser“ anstatt „Gigabit“. Die Förderrichtlinie fokussiert sich auf bestehenden Lücken und hat als erstes Ziel, wenig bis gar nicht versorgte Gebiete anzuschließen. Das schließt im Idealfall die letzten Lücken, „bestraft“ jedoch die Kommunen, die bereits frühzeitig auf den geförderten Breitbandausbau gesetzt haben und jetzt Unterstützung bei der „Graue Flecken-Förderung“ bräuchten.
  • Aufgrund ihrer Bedeutung für ganz Deutschland halten wir die Schaffung eines Beauftragten für die maritime Wirtschaft im Rang eines Parlamentarischen Staatssekretärs für angebracht.
  • Die IHK Nord fordert die Bundesregierung auf, vor dem Hintergrund veränderter weltweiter Rahmenbedingungen eine Nationale Maritime Strategie als Teil einer Hightech-Gesamtstrategie für Wachstum und Beschäftigung zu entwickeln. Diese sollte an den siebten Bericht über die Entwicklung und Zukunftsperspektiven der maritimen Wirtschaft in ganz Deutschland sowie an die Maritime Agenda 2025 der Bundesregierung anknüpfen und die Nationale Hafenstrategie integrieren.

Schwerpunkt Energie und Industrie

  • Der Ausbau der Erneuerbaren Energien in Deutschland muss weiter an Tempo gewinnen und darf nicht zu Ungunsten der Bundesländer, die bei den EE am meisten ausgebaut haben und zukünftig ausbauen werden, verlaufen. Die IHK Nord setzt sich daher für eine faire Verteilung der sich aus der Integration der EE ergebenden Aufwendungen ein. Dort, wo Beiträge zur Energiewende durch umfassenden Ausbau der EE erfolgen, muss eine wirksame Entlastung der Netzkunden bei den Netzentgelten zum Beispiel durch eine bundesweite Wälzung der EE-ausbaubedingten Mehrkosten im Nieder- und Mittelspannungsbereich erreicht werden.
  • Mit Blick in die Zukunft sollte das Ziel sein, die Energiekosten dauerhaft zu senken, denn die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen muss gesichert werden. Hierfür muss in Deutschland in erster Linie das Energieangebot massiv ausgebaut werden. Es sollte der Grundsatz gelten: Kraftwerkskapazitäten werden nur abgeschaltet, wenn bereits sie ersetzende Energieerzeugungskapazitäten in mindestens gleichem Umfang bereitgestellt sind.
  • Durch die hohe Produktionskapazität für erneuerbare Energien kann zukünftig in der Region Norddeutschland grüner Wasserstoff durch Elektrolyse produziert werden. Beim geplanten Aufbau des Wasserstoffkernnetzes muss Norddeutschland optimal angeschlossen sein – und zwar nicht nur bestehende, sondern auch zukünftige Produktionsstätten und Importpunkte, sowie alle Ebenen der Verbraucher. In dem nun vorgestellten Entwurf sehen wir noch Nachbesserungspotential, was die norddeutschen Regionen angeht. Wichtig ist, dass die Verteilnetzentgelte schon heute entsprechend vorbereitet, geplant und gebaut werden, damit im Zuge der Inbetriebnahme des Kernnetzes ein reibungsloser Übergang gewährleistet ist. Aufgrund der Vorlaufzeiten für Infrastrukturvorhaben muss die bereits laufende Schaffung der Rahmenbedingungen somit zügig vorangetrieben werden. Der Aufbau der notwendigen Elektrolyseurtechnik muss mit der Änderung der 4. BimSchV deutlich erleichtert werden. Anzeigeverfahren mit Typengenehmigungen bei Anlagen bis 10 Megawatt sowie vereinfachte Genehmigungsverfahren bei Anlagen unter 68 Megawatt Leistung bzw. 50 Tonnen Wasserstoff am Tag müssen umgesetzt werden.
  • Die Übernahme der EEG-Umlage aus dem Bundeshaushalt war ein positiver Schritt. Angesichts der Entscheidung des BVerfG zum Nachtragshaushalt 2021 und der dortigen Umschichtung von Mitteln zum Klima- und Transformationsfonds muss die Finanzierung der Entlastungen bei der EEG-Umlage nun zügig gesichert werden.
  • Die Deklarierung der Erneuerbaren Energien als „überragendes öffentliches Interesse“ wurde umgesetzt und soll z.B. den Windenergieausbau beschleunigen. Dies begrüßen wir. Gleiches „überragendes öffentliches Interesse“ sollte für den Ausbau der Netze gelten. Diese brauchen ebenso schnellere und einfachere Genehmigungsverfahren, um mit dem Ausbau der Erneuerbaren Energien Schritt halten zu können.
  • Die Entscheidung der Bundesregierung, die Stromsteuer für das produzierende Gewerbe auf das europäische Mindestmaß abzusenken, begrüßen wir als Schritt in die richtige Richtung. Gleichzeitig sind weitere Entlastungen für Unternehmen bei den Energiepreisen notwendig, und zwar in allen Wirtschaftszweigen. Zudem muss die Finanzierung der Strompreiskompensation, die aus dem Klima- und Transformationsfonds finanziert werden sollte, sichergestellt werden.
  • Kurzfristig ist die weitere Reduzierung von Abgaben auf Strom und Gas schnell umsetzbar. Durch eine Finanzierung von Umlagen aus dem Bundeshaushalt und einer Senkung der Strom- und Energiesteuer auf Gas müssen die Energiekosten abgesenkt werden.
  • Die Regulatorik zum Ausbau der Erneuerbaren Energien und der Verwendung des Grünstroms einschließlich Umwandlung und Speicherung muss auf ein Minimum reduziert werden.
  • Zudem setzt die IHK Nord auf das von der DIHK entwickelte Konzept der StromPartnerschaft. Die Möglichkeit der Schaffung von Direktleitungen bis 5.000 Meter (betrieblicher Zusammenhang) ist ein erster richtiger Schritt und muss mit einem Minimum an regulatorischen Maßnahmen schnell umsetzungsfähig ausgestaltet werden.
  • Für den jetzt unmittelbar notwendigen Bau der Wasserstofferzeugungs-, Transport-, Tank- und Importinfrastruktur müssen gesetzliche Vorgaben vereinfacht und deutlich beschleunigt sowie regulatorische Hemmnisse abgebaut werden. Das LNG-Beschleunigungsgesetz sowie das erfolgte Verfahren kann als Vorbild für zukünftige schnelle Planungsverfahren gelten.
  • Da es in Norddeutschland günstige geologische Bedingungen zur Nutzung von Tiefengeothermie gibt, begrüßt die IHK Nord die von der Bundesregierung geplante Explorationskampagne.
  • Es sollte bei Nutzung der Tiefengeothermie beachtet werden, dass Systeme zur Erfassung geothermischer Wärme, die möglicherweise mit Wärmepumpen gekoppelt sind, zusammen gut funktionieren müssen. Die Wärmenutzung erfordert geeignete Wärmenetze, die in der Regel nicht von Geothermie-Unternehmen geplant und betrieben werden. Die Wärmeerzeugung und die Errichtung neuer Wärmeverteilsysteme sollten daher koordiniert werden und muss Bestandteil der verpflichtenden kommunalen Wärmeplanung sein.
  • Vom Aufbruch in ein wieder führendes Industrieland ist bislang wenig zu merken. Sowohl die Digitalisierung als auch die Beschleunigung von Verwaltungs- und Infrastrukturmaßnahmen sind bislang wenig bis gar nicht spürbar. Unternehmen berichten vielmehr weiterhin von überbordender Bürokratie und Verfahren, Anforderungen und Nachweisen, die fernab jeder Wettbewerbsfähigkeit in einer beschleunigten, digitalisierten Welt sind. Eingefordert wird ein echter und spürbarer Abbau bürokratischer Hemmnisse in Bezug auf alle Planungs- und Genehmigungsverfahren. Fristverkürzungen und Präklusionen sind notwendig, ohne jedoch die Beteiligungsrechte auszuschließen.

Außenwirtschaft

  • Der Einsatz Deutschlands und der Europäischen Union für eine neue Generation von Freihandelsabkommen insbesondere mit Wachstumsregionen, um die internationale Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft zu stärken, wird begrüßt. Multilaterale Handelsbeziehungen sollten dabei grundsätzliche Priorität haben angesichts zu befürchtender Wettbewerbsnachteile für europäische Unternehmen durch bilaterale Abkommen wichtiger Handelspartner. Die sogenannten "WTO plus-Abkommen" betreffen nicht nur tarifäre Fragen (Zoll, Exportsubventionen), sondern enthalten Regelungen zu Dienstleistungen, zum Abbau nicht-tarifärer Handelsbarrieren und anderen handelsrelevanten Aspekten wie Investitionen und Wettbewerbsfragen. Die IHK Nord begrüßt diese umfassenden und ehrgeizigen Verhandlungen zur Beseitigung von Handels- und Investitionshemmnissen. Allerdings kann u.a. der zusätzliche Fokus auf weiterführenden Aspekten wie z.B. Nachhaltigkeitsstandards die Verhandlung der Abkommen deutlich verlängern, zusätzlich erschweren oder verhindern.
  • Mit Blick auf die geplante EU-Lieferkettenrichtlinie vermisst die IHK Nord in der Vorlage Praxistauglichkeit, Verhältnismäßigkeit sowie Rechtssicherheit und befürchtet eine Überlastung der Betriebe. Der Kommissionsvorschlag der EU-Richtlinie geht deutlich über das deutsche Gesetz hinaus und sieht unter anderem eine zivile Haftung für die Unternehmen vor. Die zusätzlichen Berichtspflichten lösen in den Betrieben erheblichen Aufwand und hohe Kosten aus – erforderlich wäre aber ein Abbau von Belastungen für die Unternehmen. Gleichzeitig würde die sich im Trilog befindende Richtlinie den Betrieben ein neues und unkalkulierbares Haftungsrisiko für Dinge aufbürden, die außerhalb ihrer eigenen Einflussmöglichkeiten liegen. Kleine und mittlere Unternehmen würden von den geplanten Regelungen komplett überfordert. Es wäre wünschenswert, dass sich die Bundesregierung im Rat für eine praxistaugliche Richtlinie einsetzt.
  • Die EU-Strategie für wirtschaftliche Sicherheit der Europäische Kommission darf aus Sicht der norddeutschen Unternehmen nicht zu einem staatlich gelenkten Außenhandel führen. Insbesondere die Überlegungen zur Einführung von staatlichen Prüfungen von Auslandsinvestitionen (Outbound Investment Screening) sowohl in Europa als auch in den USA werden kritisch gesehen. Die Bundesregierung sollte darauf hinwirken, dass die EU hiervon Abstand nimmt.
  • Die norddeutschen Unternehmen beklagen insbesondere einen sehr hohen zusätzlichen Bürokratieaufwand durch die EU-Verordnung zu "entwaldungsfreien Lieferketten", durch die Einführung des CO2-Grenzausgleichssystems CBAM oder im Rahmen des 11. Sanktionspakets des Russland-Embargos, hier insbesondere für Stahlimporte ohne Russlandanteile. Die IHK Nord fordert hier eine rasche und deutliche Verringerung und Vereinfachungen der Berichtspflichten für die betroffene Unternehmern.
  • Weiterhin sieht die IHK Nord den Brexit nicht ausreichend berücksichtigt. Großbritannien war und ist ein wichtiger Handelspartner für norddeutsche Unternehmen. Die Bundesregierung sollte sich auf EU-Ebene dafür einsetzen, dass sich beide Seiten bei der Überprüfung des EU-UK-Handelsabkommens auf die Vertiefung der institutionellen Zusammenarbeit einigen. Etwa im Bereich Exportkontrollen und Sanktionen.

Tourismuswirtschaft

  • Die Umsetzung der Nationalen Tourismus Strategie muss nach der Corona-bedingten Zwangspause zügig voranschreiten. Um dem Tourismus als Querschnittsaufgabe gerecht zu werden, ist die Einsetzung eines Koordinators der Bundesregierung, der ausschließlich für den Tourismus zuständig ist, wünschenswert.
  • Der Arbeitskräftemangel in der Tourismusbranche verschärft sich weiter. Viele Betriebe bemühen sich mittlerweile um Arbeitskräfte auch aus Drittstaaten. Bürokratische Hürden und Anforderungen sind aber oftmals so hoch, dass Stellen nicht zeitnah oder gar nicht besetzt werden können. Oftmals scheitert der Prozess bereits an den Botschaften im Ausland oder den Ausländerbehörden vor Ort. Es sind zu viele Stellen am Prozess beteiligt, sodass dieser unnötig in die Länge gezogen wird.
  • Laut DIHK-Studie fallen im Gastgewerbe 125 gesetzliche Verpflichtungen an, wovon bis zu 70 Prozent nicht im Zusammenhang mit dem Unternehmensprozess stehen, sondern für die Behörden ausgeführt werden. Im Durchschnitt macht ein Unternehmer 14 Überstunden pro Woche, um den staatlichen Pflichten nachzukommen. In diese Kategorie fällt auch der Meldeschein. Erfreulich ist daher die angekündigte Abschaffung des Meldescheins für deutsche Gäste in Hotels. Auch inländischen Geschäftsreisenden mit ausländischem Pass sowie Touristen aus anderen Ländern sollte das Ausfüllen des Scheins schnellstmöglich erlassen werden.
  • Die Digitalisierung der Branche hat nicht zuletzt durch die Corona-Pandemie einen großen Schub erfahren. Destinationen und Betriebe, die nicht im Internet zu finden sind, verlieren Marktanteile. Auf der anderen Seite entwickeln sich gerade KI-gestützte Systeme rasant weiter. Die Politik sollte hier für entsprechende sichere Rahmenbedingungen sowie für bedarfsgerechte Unterstützung sorgen, wobei neben dem grundlegenden Ausbau der Infrastruktur das Augenmerk auf der konkreten Hilfe für kleine und mittlere Betriebe liegen sollte. Mit der Einrichtung des Mittelstand-Digital Zentrums Tourismus ist hier ein Schritt in die richtige Richtung erfolgt.
  • Die Tourismusbranche ist an einer nachhaltigen Weiterentwicklung interessiert und reagiert damit auch auf Kundenwünsche. Oftmals scheitern jedoch nachhaltige Reiseangebote bereits an der Anreise. Gerade im ländlichen Raum müssen Anreise und Mobilität vor Ort auch mit Bahn und ÖPNV angeboten werden können. Das Deutschlandticket kann ein Erfolgsmodell werden, muss aber auf finanziell solide Beine gestellt werden.

Ernährungswirtschaft

  • Der Einsatz des Bundesministers für Ernährung und Landwirtschaft auf EU-Ebene gegen ein pauschales Verbot der mobilen Grundfischerei in Naturschutzgebieten, wie es im „Aktionsplan zum Schutz und zur Wiederherstellung von Meeresökosystemen für eine nachhaltige und widerstandfähige Fischerei“ vorgeschlagen wurde, ist positiv zu bewerten. Der Einsatz für differenzierte, umweltfreundliche und somit ökonomisch sowie ökologisch nachhaltige Lösungen im Fischereibereich ist der richtige Weg, um die Küstenfischerei zu erhalten. Fischfang, -verarbeitung und –handel gelten insbesondere in der kleinen und mittelständischen Wirtschaft in Norddeutschland – in Ernährungswirtschaft und Tourismus – als identitätsstiftender Faktor in den Küstenländern.
  • Es ist generell zu begrüßen, dass sich die Bundesregierung gemeinsam mit Frankreich, Belgien, Luxemburg, Schweiz, den Niederlanden und Spanien, den COEN-Ländern (countries officially engaged in Nutri-Score), für die wissenschaftliche Überarbeitung der Berechnung des Nutri-Scores eingesetzt hat. Diese Weiterentwicklung, die ab 31. Dezember 2023 mit 24-monatiger Übergangsfrist greift, räumt einige der IHK Nord-Kritikpunkte aus dem Weg. Allerdings wird weiterhin kritisch betrachtet, dass sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene für eine verpflichtende Nährwertkennzeichnung einsetzt und nicht eine freiwillige Einführung durch die Marktteilnehmer, wie sie auch in Deutschland gelungen ist, unterstützt.
  • Sehr kritisch betrachten die Unternehmen der Ernährungsbranche die zusätzlichen deutschen Regularien im ansonsten EU-geregelten Lebensmittelrecht. Hierzu zählen etwa zusätzliche Labels (Tierwohl, Herkunft, etc.), ferner ordnungspolitische Instrumentarien (Verbot von Süßwaren-Werbung, zusätzliche Besteuerung von zuckerhaltigen Getränken, Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz), die in dieser Form EU-weit nicht eingesetzt werden. Die IHK Nord weist hier auf die dringende Notwendigkeit eines EU-weiten „Level Playing Fields“ hin – nur so können Marktnachteile für deutsche Produzenten umgangen werden.
  • Grundsätzlich weisen die Unternehmen der Ernährungswirtschaft auf die Vielzahl neuer Regularien und Dokumentationspflichten im Zusammenhang mit Produktion und Absatz sowie Investitionen hin, die sich mehr und mehr als Hemmnis für Wachstum und als Investitionsbarriere darstellen. Vielfach wird festgestellt, dass Entscheidungen in der Politik offenbar ohne ausreichende Praxiskenntnisse und Umsetzbarkeit getroffen werden, die Verwaltung unklar definierte Ermessenspielräume für wirtschaftsschädliche Entscheidungen nutzt.