Sondervermögen
Sondervermögen Infrastruktur: Norddeutsche Infrastruktur jetzt stärken
Die Wirtschaft im Norden fordert gezielte Investitionen für Wirtschaft, Energie und Sicherheit
In Norddeutschland bestehen erhebliche Infrastrukturdefizite, die für die gesamtdeutsche Wettbewerbsfähigkeit von zentraler Bedeutung sind. Dies betrifft insbesondere:
- Seehäfen und ihre Hinterlandanbindung als Drehkreuze für Export und Import: Der uneingeschränkte Zugang zu den deutschen Seehäfen sichert die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft.
- Energienetze und Offshore-Wind als Fundament der Energiewende: Die Energiewende erfordert die konsequente und rasche Hebung der weiteren norddeutschen Potenziale von Off- und Onshore-Windkraft, um die wettbewerbsfähige Energieversorgung Deutschlands wieder herzustellen.
- Infrastruktur zur Sicherstellung der Verteidigungsfähigkeit: Norddeutschland spielt eine zentrale Rolle bei der Umsetzung des Operationsplans Deutschland, insbesondere bei der militärischen Logistik und den strategischen Aufmarschszenarien.
Konsequente Investitionen in die Infrastruktur sind daher zwingend notwendig. Viel zu lange wurde diese wichtige Staatsaufgabe vernachlässigt. Der nun gewählte Weg der Finanzierung über ein „Sondervermögen“ darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass es sich um neue Schulden handelt, die außerhalb des regulären Haushalts aufgenommen werden. Dies verpflichtet die Politik umso mehr zu einer wirtschaftlich orientierten Mittelverwendung.
Daher richtet die IHK Nord folgende Forderungen an die zukünftige Bundesregierung:
Gezielte Investition von Sondervermögen im Norden: Die Mittel des Sondervermögens müssen dort eingesetzt werden, wo:
- das reale und prognostizierte Verkehrsaufkommen Investitionen zwingend erforderlich macht, Lückenschlüsse im überregionalen Netz nötig sind und wodurch die Versorgungssicherheit Deutschlands sichergestellt wird,
- der Operationsplan Deutschland oder andere verteidigungspolitische Erfordernisse eine Stärkung der Infrastruktur verlangen,
- Projekte des Bundesverkehrswegeplans, die dem vordringlichen Bedarf zugeordnet wurden, bislang jedoch nicht realisiert oder an der Finanzierung gescheitert sind,
- besondere Impulse zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit gesetzt werden können.
Planungsrecht reformieren für schnellere Umsetzung: Um Infrastrukturausbau effizienter und wirkungsvoller zu gestalten, muss das Planungsrecht grundlegend reformiert werden, beispielsweise nach dem Vorbild des dänischen Planungsrechts. Notwendige Maßnahmen umfassen:
- Einführung der Stichtagsregelung bei der materiellen Präklusion,
- Stellungnahmen, Widerspruch- und Klagerechte sollten möglichst auf tatsächlich Betroffene beschränkt werden,
- Bürgernahe Planung mit frühzeitiger Beteiligung,
- Bessere Ausstattung von Behörden und Gerichten,
- Kooperation mit Umweltverbänden zur rechtssicheren Umsetzung von Naturschutzvorgaben,
- Beschleunigung der Planung von Ersatzneubauten, optimiertes Planungsmanagement und Digitalisierung des Bauens.
Zusätzlichkeitsprinzip in der Infrastrukturfinanzierung sicherstellen: Damit das Sondervermögen nicht nur die Verschuldung erhöht, sondern tatsächlich zu mehr Infrastruktur führt, fordert die norddeutsche Wirtschaft:
- Bereits finanzierte oder im Bau befindliche Projekte dürfen nicht aus dem Sondervermögen finanziert werden.
- Der reguläre Infrastrukturhaushalt darf nicht reduziert, sondern muss ebenfalls ausgebaut werden, damit nach dem Auslaufen des Sondervermögens eine nachhaltige Finanzierung sichergestellt ist.
- Das Sondervermögen ist als Obergrenze zu verstehen, nicht als verpflichtendes Budget. Vorrangig müssen Investitionen weiterhin aus dem regulären Haushalt erfolgen.
- Erhöhung des jährlichen Hafenlastenausgleichs auf 500 Mio. Euro aus dem Kernhaushalt sowie Einführung einer Inflationsausgleichsregelung zur langfristigen Sicherstellung der Mittel.
Die IHK Nord setzt sich für eine zukunftsfähige, leistungsstarke Infrastruktur ein – für Norddeutschland und für den gesamten Wirtschaftsstandort Deutschland.